Eine wirksame Antidiskriminierungsarbeit ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Integrationsarbeit. Vorurteile, Benachteiligungen und Rassismus, aber auch Rechtsextremismus verhindern Integration. Sie schaden nicht nur den Betroffenen selbst, sondern letztlich auch dem Gemeinwesen. Wer Integration will, muss also alle Formen der Diskriminierung in Staat und Zivilgesellschaft bekämpfen.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung getan. Es sind jedoch viele weitere Schritte nötig, um zu einer diskriminierungsfreien und -vorbeugenden Politik einerseits und einem vorurteilsfreien Zusammenleben der Menschen andererseits zu gelangen.
Überprüfung von Landesgesetzen
Wir brauchen daher eine Überprüfung sämtlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Unterschiedliche Regelungen für Deutsche und Ausländer/innen anderer Staatsbürgerschaft sollen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.
Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Wir brauchen die Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und Diskriminierungsverbots in hessischen Gesetzen. Dazu gehören zum Beispiel der gesamte Bildungsbereich (Hessisches Schulgesetz, Hessisches Hochschulgesetz, Hessisches Weiterbildungsgesetz), das Hessische Beamtengesetz, das Personalvertretungsrecht und das Medienrecht (Gesetz über den Hessischen Rundfunk, Hessisches Privatrundfunkgesetz, Hessisches Pressegesetz)
Viktimisierung vermeiden
Eine, der EU-Richtlinie vergleichbare Regelung in Hessen kann Viktimisierung vermeiden. Rechtliche Antidiskriminierungsregelungen werden nur dann genutzt, wenn das Opfer der Diskriminierung nicht Gefahr läuft, aufgrund einer Beschwerde oder Klage zusätzliche Benachteiligungen zu erfahren. Daher ist hier eine Regelung zu finden, die diese Viktimisierung verhindern kann.
Praxis
Rechtliche Vorschriften zur Antidiskriminierung können nur dann wirksam sein, wenn sie entschlossen durchgesetzt werden. Auch nützt es nichts, wenn die Strafen unangemessen niedrig ausfallen. Schadensersatzleistungen müssen abschreckend sein, um möglicher Diskriminierung vorzubeugen. Ein Recht auf Schmerzensgeld sollte nicht eingeschränkt werden. Deshalb wollen wir ein besonders entschiedenes Vorgehen gegen Beamte, Vertreter/innen der öffentlichen Gewalt und sonstige Staatsbedienstete, die gegen geltende Gleichbehandlungsgesetze verstoßen.
Antidiskriminierungsstelle
Um Regelungen zur Gleichstellung effektiv durchsetzen zu können ist mindestens eine landesweite unabhängige Antidiskriminierungsstelle nötig. Die Aufgabe dieser Einrichtung soll es sein, Opfer von Diskriminierung zu unterstützen, Diskriminierungen zu dokumentieren, Untersuchungen zu Diskriminierung durchzuführen, Politikberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Diese Anlaufstelle soll von einem Netzwerk aus örtlichen Antidiskriminierungsstellen unterstützt werden, das auf bereits bestehenden Vereinen und Interessenverbänden aufbaut und durch Landesmittel gefördert wird. Wir wollen eine landesweite unabhängige Antidiskriminierungsstelle bei der agah und die Förderung eines unterstützenden Netzwerks aus bestehenden lokalen Vereinen und Interessenverbänden.
„Forum gegen Rassismus"
Nach dem Vorbild der Bundesregierung brauchen wir auch in Hessen ein Forum gegen Rassismus als Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Dialog der Vertreter von NGO's und staatlichen Stellen über alle die Bekämpfung des Rassismus betreffenden Fragen.
Aktionsprogramm und Infokampagne
Ein solches Programm soll beispielsweise eine Öffentlichkeitskampagne, Förderprogramme, Schulungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Vielfalt sowie eine Kampagne zur Steigerung der Zivilcourage beinhalten. Zusätzlich sollen Weiterbildungsmaßnahmen für in bestimmten (Berufs-) Bereichen unterrepräsentierte Gruppen eingerichtet werden. Nicht zuletzt sollen u. a. durch eine Visualisierung der teils legalen, aber illegitimen, institutionellen und gesellschaftlichen Diskriminierung von ethnischen Minderheiten sensibilisiert und die zivilgesellschaftlichen Strukturen gegen Rassismus und Rechtsextremismus gestärkt werden.
Eine Informationskampagne über rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung ergänzt idealerweise diese Programm. Viele (potenzielle) Opfer von Diskriminierung und Rassismus, aber auch (potenzielle) Täter wissen kaum etwas über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung. Die Rechtsklarheit wird zudem durch die Unübersichtlichkeit der vorhandenen Regelungen in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt. Eine Kampagne soll zu mehr Transparenz und Information dazu beitragen.
Hilfsfond
Opfer von Diskriminierung und rassistischer Gewalt benötigen Geld, um sich wehren zu können. Nur so können bestehende Rechtsmittel wirklich ausgeschöpft oder finanzielle Nachteile, die nicht durch das Opferentschädigungsgesetz gedeckt sind, vermieden werden.
Diversity Management
Vor allem global agierende Wirtschaftsunternehmen haben seit längerer Zeit erkannt, dass eine monokulturelle Ausrichtung ihres Betriebes und der Belegschaft der Entwicklung ihres Unternehmens nicht förderlich ist und vorhandene Ressourcen und Potenziale nicht ausreichend ausschöpfen bzw. nutzen.
Zunehmend wird daher auch in Deutschland Diversity Management als Konzept der Unternehmensführung eingesetzt, das die Verschiedenheit der Beschäftigten nicht nur beachtet, sondern sie zum Nutzen aller Beteiligten und des Unternehmens gestaltet.
Das Konzept des Diversity Management muß daher für staatliche Stellen und nichtstaatliche Organisationen weiterentwickelt und eingesetzt werden. Dies fördert nicht nur die Chancengleichheit und verhindert Benachteiligungen. Sondern damit wird zudem ein Bewusstsein für Vielfalt geschaffen und die notwendige Kompetenz für den erfolgreichen Umgang mit Vielfalt vermittelt.
Weitere Vorschläge der agah
Erfahrungen Internationaler Studierender und Studierender mit „Migrationshintergrund"
an der Technischen Hochschule Mittelhessen
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus der qualitativen und quantitativen Studierendenbefragung
"Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen"
Arbeitsbericht 2012 - 2014
"Koalition gegen Diskriminierung"
Beitrittserklärung des Landes Hessen
vom 31.03.14
Zivilgesellschaftliche Akteure forden Landesprogramm "Weltoffenes Hessen"
Positionspapier zur Einrichtung eines Landesprogramms gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus.
Stand 10.09.13
Diskrimininierungserfahrungen und Antidiskriminierungsstrategien
Stellungnahme der agah in der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 08.06.2012
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
vom 14. August 2006
Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen
Seit Mai 2012 besteht in Hessen ein Netzwerk gegen Diskriminierung, das als Projekt in Trägerschaft der agah durchgeführt wird. Mehr als 80 hessische Organisationen arbeiten derzeit im Netzwerk mit und entwicklen vielfältige Aktivitäten. Ziel ist es, gegen Diskriminierung in Hessen vorzugehen. Wir wollen benachteiligende Strukturen kenntlich machen und Betroffenen Wege aufzeigen, sich gegen Ungleichbehandlung zur Wehr zu setzen. U.a. besteht eine Beschwerde- und Beratungshotline, an die sich Betroffene telefonisch oder via Internet - auch anonym - wenden können.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)