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Nach der Wahl: Sitzverteilung, Konstituierung und mehr

Die Feststellung des Wahlergebnisses

Wie wird das Wahlergebnis festgestellt?

Nach der Schließung der Wahlräume um 18.00 Uhr erfolgt die Auszählung nach festgelegten Kriterien.
Die Auszählung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich und können eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Durch die Zusammenlegung der Wahlen und der Maßgabe, dass die Auszählung der abgegebenen Stimmen bei der Ausländerbeiratswahl erst nach Auszählung der Stimmen für die anderen Wahlen erfolgt, ist am Wahlabend das vorläufige amtliche Endergebnis nicht zu erwarten.
Spätester Tag für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss ist der 26. März 2021 (12. Tag nach der Wahl, vgl. § 54 KWO).

Wie wird die Sitzverteilung berechnet?

Wenn von allen Wahllokalen die Wahlergebnisse bei dem*der Wahlleiter*in eingetroffen sind, werden diese für die gesamte Gemeinde/Stadt bzw. den gesamten Kreis addiert. „„

  • Sitzverteilung bei Verhältniswahl
    Für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen ist die Gesamtzahl der auf diese Liste und ihre einzelnen Kandidat*innen entfallenden Stimmen entscheidend.

    In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass 11 Ausländerbeiratsmitglieder zu wählen sind. Dementsprechend kann jede*r Wähler*in bis zu 11 Stimmen vergeben. In unserem Beispiel haben 1.146 Wähler*innen insgesamt 12.606 Stimmen vergeben. Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt in unserem Beispiel 12.606.

    Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Listen
    Liste A 2.926 Stimmen
    Liste B 3.421 Stimmen
    Liste C 858 Stimmen
    Liste D 4.686 Stimmen
    Liste E 154 Stimmen
    Liste F 561 Stimmen

    Die Formel lautet:
    Anzahl der erreichten Gesamtstimmen für alle Kandidat*innen auf einer Liste, multipliziert mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze, also 11, dividiert durch die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen.

    Liste A 2.926 x 11 : 12.606 =2,55
    Liste B 3.421 x 11 : 12.606 =2,98
    Liste C 0.858 x 11 : 12.606 =0,74
    Liste D 4.686 x 11 : 12.606 =4,08
    Liste E 0.154 x 11 : 12.606 =0,13
    Liste F 0.561 x 11 : 12.606 =0,48

    Jede Liste erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen (vor dem Komma) nach der Auflösung der mathematischen Formel auf sie entfallen.

    Demnach ergibt sich in unserem Beispiel zunächst folgende Sitzverteilung:
    Liste A 2 Sitze
    Liste B 2 Sitze
    Liste C 0 Sitze
    Liste D 4 Sitze
    Liste E 0 Sitze
    Liste F 0 Sitze
    insgesamt 8 Sitze

    Da jedoch 11 Sitze zu vergeben sind, werden die restlichen drei Sitze an die Listen mit den höchsten Zahlenbruchteilen (nach dem Komma) vergeben.

    Liste B hat mit dem Zahlenbruchteil 0,98 den höchsten Anteil und erhält den ersten der drei Plätze. Den nächsten Sitz erhält Liste C mit dem Bruchteil 0,74 und den letzten noch offenen Sitz Liste A mit 0,55. Somit ergibt sich die endgültige Sitzverteilung wie folgt:
    Liste A 3 Sitze
    Liste B 3 Sitze
    Liste C 1 Sitze
    Liste D 4 Sitze
    Liste E 0 Sitze
    Liste F 0 Sitze
    insgesamt 11 Sitze

    Welche Listenkandidat*innen bekommen einen Sitz?
    In unserem Beispiel entfallen die zu vergebenden Sitze auf die Listen A, B, C und D. Die Sitze innerhalb einer Liste werden den Kandidat*innen mit der höchsten persönlichen Stimmenzahl zugeteilt. Durch das Element der Persönlichkeitswahl kann somit die Reihenfolge innerhalb einer Liste erheblich verändert werden – wenn etwa einzelne, weiter „unten“ platzierte Kandidat*innen durch häufiges Kumulieren „nach oben rücken“ und andere Kandidat*innen „überholen“. „„
     
  • Sitzverteilung bei Mehrheitswahl
    Bei Mehrheitswahlen, d.h. wenn nur eine Liste vorliegt und somit einzelne Kandidat*innen gewählt werden müssen, haben – in unserem Beispiel bei einem Ausländerbeirat mit 11 Sitzen – die 11 Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, einen Sitz erreicht.
    Besteht bei der Berechnung des letzten freien Sitzes Stimmengleichheit, so entscheidet das von dem*der Wahlleiter*in zu ziehende Los über die Vergabe.

Wer wurde gewählt?

Alle Ergebnisse der Wahl finden Sie nach dem 14. März 2021 » hier.


Nachrücker*innen

Bei Rücktritt eines Mitglieds: Wer sind die Nachrücker*innen?
Scheidet ein Mitglied eines Ausländerbeirates aus oder verzichtet ein gewähltes Mitglied auf sein Mandat, so wird der frei werdende Sitz mit einem*einer Kandidaten*Kandidatin aus „seiner*ihrer“ Liste besetzt. Nachrücker*in wird der*die noch nicht berufene Listenkandidat*in mit der jeweils höchsten Stimmenzahl. Bei gleicher Stimmenzahl ist die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der eingereichten Liste entscheidend.


Konstituierung des Ausländerbeirats

Nach der Wahl - an die Arbeit: Konstituierung der neu gewählten Ausländerbeiräte. Die Wahlzeit der neuen Ausländerbeiräte
beginnt am 1. April 2021 und dauert fünf Jahre. Spätestens einen Monat nach Beginn der Wahlzeit müssen die Ausländerbeiräte erstmalig zusammentreten und sich konstituieren (§ 56 HGO, § 59 KWG).


Neu im Ausländerbeirat - was nun?

Sie sind neu im Beirat?

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Spezielle Informationen für Ausländerbeiratsmitglieder finden Sie zudem Intranet. Dies sind Seiten auf dieser Homepage, die nur für Sie zugänglich sind. Um in das Intranet zu gelangen, klicken Sie auf nachfolgenden link oder auf jeder anderen beliebigen Seite oben rechts auf "Intranet".

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