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Wie wähle ich, wie kann ich meine Stimmen abgeben?

Wählen ist ganz einfach!

Du bekommst per Post eine Wahlbenachrichtigung, der Du Zeit und Ort der Wahl entnimmst und die Du am Tag der Wahl mit ins Wahllokal mitbringen. (Falls Du sie verlegt haben, kannst Du auch wählen. Bitte bringe dafür Deinen Pass mit.)

Wählen kannst Du am Wahltag entweder in Deinem Wahllokal oder in vielen Städten schon vorher per Briefwahl. Auch das Ausfüllen des Stimmzettels ist kinderleicht!

Die wichtigsten Infos zur Wahl in 22 Sprachen findest Du auch hier ».


Am Wahltag wählen - im Wahllokal

Grundsätzlich kannst Du Deine Stimme persönlich am Wahltag im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr abgeben. Die Adresse Deines Wahlokals findest Du auf der Wahlbenachrichtigung, die Du einige Wochen vorher per Post bekommen haben. Bitte bringe die Wahlbenachrichtigung und Deinen gültigen Pass mit.

Im Wahllokal bekommst Du zunächst den Stimmzettel ausgehändigt. Diesen füllst Du in der bereitstehenden Kabine - wie unten beschrieben- aus, faltest ihn nach innen und gehst dann zu den Wahlhelfer*innen.

Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder sehbehindert sind oder durch eine Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu falten, können eine Person ihres Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Diese Person kann auch dem Wahlvorstand angehören.

Die Wahlhelfer*innen prüfen dann Deine Wahlberechtigung anhand Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Passes und bitten Dich, den Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Das war's!


Vorher wählen - per Briefwahl

Du kannst in den fast allen Städten, Gemeinden und Landkreisen auch schon vor dem Wahltag wählen - per Briefwahl.

Das geht so: Du stellst einen Antrag auf Briefwahl (verwaltungsdeutsch: Antrag auf einen Wahlschein), indem Du die Wahlbenachrichtigung ausfüllst und dem*der Wahlleiter*in (Anschrift auf Wahlbenachrichtigungskarte) zusendest. Man kann aber auch selbst in dem dann eingerichteten Briefwahlbüro vorsprechen.

In fast allen Orten kann man die Briefwahl auch elektronisch beantragen. Die Links sind auf den Seiten der Kommunen eingestellt.
» hier geht es später zu den Seiten der Kommunen
In der Regel musst Du nicht angeben, für welche Wahl Du die Briefwahl beantragst. Du bekommst automatisch die richtigen Unterlagen.
Achtung: In den meisten Kommunen musst Du den Online-Antrag etwa 4 Tage vor der Wahl gestellt haben!

Du erhälst einige Tage später dann die Unterlagen zugesandt bzw. persönlich ausgehändigt. Im Briefwahlbüro kann dann direkt gewählt werden.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus

  • dem amtlichen Stimmzettel,
  • dem amtlichen Wahlumschlag,
  • dem amtlichen Wahlschein,
  • dem amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • dem amtlichen Merkblatt zur Briefwahl.

Zuerst wird der Stimmzettel - wie weiter unten beschrieben - ausgefüllt und in den Wahlumschlag eingelegt, der dann verschlossen wird.

Danach muss der Wahlschein ausgefüllt und eidesstattlich versichert werden, dass der Stimmzettel selbst ausgefüllt wurde bzw. wer bei Behinderten als Hilfsperson geholfen hat. Dieser Wahlschein muss dann unterschrieben werden. Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief zurückgewiesen, und die abgegebenen Stimmen werden gar nicht gezählt.

Der Wahlschein wird nun gesondert mit dem Wahlumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Dieser wird verschlossen und dem*der Wahlleiter*in per Post zugesandt bzw. im Briefwahlbüro in die bereitstehende Urne eingeworfen.


Wählen wie es gefällt!

Wie Dein Stimmzettel aussieht und ausgefüllt wird hängt davon ab, ob in Deiner Stadt/Gemeinde/Landkreis nur eine Liste oder mehrere Listen kandidieren.

Es kandidiert nur eine Liste:

Es werden nur Personen angekreuzt. Du hast so viele Stimmen wie Vertreter/innen im Ausländerbeirat zu wählen sind. Dabei können einzelnen Kandidaten jeweils bis zu drei Stimmen gegeben werden. Streichen ist nicht zulässig.

Beispiel:
In Deiner Stadt besteht der Ausländerbeirat aus 11 Personen. Du hast also 11 Stimmen. Die Zahl Deiner Stimmen ist auch auf dem Stimmzettel vermerkt. Du kannst maximal 11 Kreuze machen, aber auch weniger, wenn Du willst.


Es kandidieren zwei oder mehr Listen:

Hier hast Du mehrere Möglichkeiten:

  • Mit einem Kreuz eine komplette Liste wählen
  • Kandidaten einer Liste mit bis zu drei Stimmen wählen (Kumulieren)
  • Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren)
  • Kombinieren: Listenkreuz, Streichen, Kumulieren, Panaschieren

Und so geht es:

Mit einem Kreuz eine komplette Liste wählen.

Wenn Du einer Liste, so wie sie aufgestellt ist, insgesamt Dein Vertrauen schenken willst: Einfach diese Liste ankreuzen.

Beispiel
Du kannst einfach eine Liste ankreuzen. Damit vergibst Du Deine gesamten Stimmen an diese Liste.
Zum Beispiel: Bei einem Ausländerbeirat mit 11 Sitzen werden Deine 11 Stimmen von oben nach unten auf die Kandidat*innen auf der Liste Ihrer Wahl verteilt.

Kumulieren: Kandidaten einer Liste mit bis zu drei Stimmen wählen.

Einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, denen Du besonders vertraust, kannst Du jeweils bis zu drei Stimmen geben.

Beispiel
Bei einem Ausländerbeirat mit 11 Sitzen kannst Du Deine 11 Stimmen einzeln vergeben. Dabei kannst Du einzelnen Kandidat*innen eine, zwei oder drei Stimmen geben.
In unserem Beispiel haben die Kandidaten Vatan und Kleridis je eine Stimme, Gonzalez, Dupont und Peterson je zwei Stimmen und die Kandidatin Black drei Stimmen erhalten. Macht zusammen 11 Stimmen.

Panaschieren: Kandidaten verschiedener Listen wählen.

Du kannst Deine Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen vergeben.

Beispiel
Bei einem Ausländerbeirat mit 11 Sitzen kannst Du Deine 11 Stimmen auch an Kandidaten auf unterschiedlichen Listeneinzeln vergeben.
In unserem Beispiel hast Du Stimmen an verschiedene Kandidat*innen auf den Listen 1 und 2 vergeben (Panaschieren). Den Kandidaten Dupont (Liste 1) und Naftakis (Liste 2) hast Du mehr als eine Stimme gegeben (Kumulieren). Du hast somit sechs Stimmen an Liste 1 und fünf Stimmen an Liste 2 vergeben - insgesamt 11 Stimmen.

Kombinieren: Listenkreuz, Streichen, Kumulieren, Panaschieren.

Du kannst die verschiedenen Möglichkeiten auch kombinieren, d.h. sowohl eine Liste ankreuzen als auch zusätzlich einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten auf einer oder mehreren Listen Stimmen geben. Auch Streichen ist erlaubt.

Beispiel
In unserem Beispiel wurden 5 Stimmen an die Kandidat*innen Vatan, Black und Kleridis vergeben. In Liste 2 erhält Özdemir 2 Stimmen. Durch das Listenkreuz für Liste 2 werden die restlichen 4 Stimmen an diese Liste vergeben. Da der Kandidat Goncalves gestrichen wurde, entfallen diese 4 Stimmen auf die Kandidaten Gomez, Aslan, Blanc und Naftakis.