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Zeitachse : Gesetzliche Termine im Überblick

Alle Termine gelten für die Wahl 2021. Sie werden Aktualisiert, sobald der Wahltermin 2021 feststeht.

14.03.2003

Letzter Geburtstermin für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) und  für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht).
(§ 86 Abs. 2 und 3 HGO)

14.12.2020
- 3. Monat

Stichtag: Anmeldung am Wohnort für die Wählbarkeit.
Als Kandidat für die Ausländerbeiratswahl an seinem Wohnort kann nur antreten, wer sich spätestens an diesem Tag mit Hauptwohnung in seiner Gemeinde anmeldet. Wichtig für Kandidaten und Listen: Ab jetzt kann man vom Einwohnermeldeamt Angaben zu Namen und Adressen von Gruppen von Wahlberechtigten bekommen, um gezielt Wahlwerbung betreiben zu können
(§ 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Meldegesetz).

25.12.2020
79. Tag

Letzter Tag für die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen).
Bereits vorher können jedoch schon Wahlvorschläge eingereicht werden.
(§ 22 KWO)

04.01.2021

69.Tag

Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen) bis 18:00 Uhr.

(§ 13 Abs. 1 KWG)
Es empfiehlt sich, die Unterlagen jedoch bereits vorher einzureichen, damit eventuelle Mängel noch behoben werden können.
(§ 22 Abs. 1 KWO)

15.01.2021
58. Tag           

Tag der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (Listen).
(§ 15 Abs. 1 KWG)
Innerhalb von zwei Tagen nach der Entscheidung über Nichtzulassung kann gegen die Nichtzulassung Einspruch eingelegt werden.

17.01.2021
56. Tag           

Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Ablehnung von Wahlvorschlägen (Listen)
(§ 15 Abs. 3 KWG)

25.01.2021
48. Tag

Spätester Tag der öffentlichen Bekanntmachung der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge (Listen).
(§ 15 Abs. 4 KWG)

31.01.2021
42. Tag/
6. Woche             

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis.
Im Wählerverzeichnis sind diejenigen Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl in der Gemeinde angemeldet sind.
(§ 9 Abs. 1 KWO)
Wer sich nach dem 42. Tag vor der Wahl anmeldet, kann auf Antrag bis zum 21. Tag (21.02.2021) vor der Wahl nachgetragen werden.
(§ 9 Abs. 5 und 6 KWO)

Stichtag für die Anmeldung am Wohnort für die Wahlberechtigung.
Wählen gehen am 14.03.2021 kann nur, wer sich spätestens an diesem Tag anmeldet.
(§ 86 Abs. 2 HGO)

18.02.2021
24. Tag             

Spätester Tag für die öffentliche Bekanntmachung der Wahl und an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt das Wählerverzeichnis ausgelegt wird.
(§ 11 KWO)

21.02.2021
21. Tag             

Spätester Tag des Zugangs der Wahlbenachrichtigung.
(§ 10 Abs. 1 KWO)

22.02.2021
20. Tag              

Erster Tag für die Einsicht in das Wählerverzeichnis.
(§ 8 Abs. 2 KWG)

26.02.2021
16. Tag

Letzter Tag für die Einsicht in das Wählerverzeichnis.
(§ 8 Abs. 2 KWG)

11.03.2021
3. Tag             

Erster möglicher Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses.
(§ 15 KWO)

13.03.2021
1. Tag            

Letzter möglicher Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses.
(§ 15 KWO)

14.03.2021              

Wahltag

(§ 86 Abs. 1 HGO, § 2 Abs. 2 KWG)

01.04.2021

Beginn der Wahlzeit der neugewählten Ausländerbeiräte.
(§ 86 Abs. 1 HGO, § 2 Abs. 1 KWG)

HGO = Hessische Gemeindeordnung
KWG = Hessisches Kommunalwahlgesetz
KWO = Hessische Kommunalwahlordnung