Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und - als freiwillige Gremien auch - in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) verankert und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen der nicht-deutschen Bevölkerung.
Wo immer die Interessen der ausländischen Bevölkerung berührt werden, setzen Ausländerbeiräte Akzente und gestalten mit. Auch wenn dies nicht immer gleich sichtbar wird, kommt es uns allen zugute.
- Ausländerbeiräte setzen sich für eine lokale Integrationspolitik ein und kämpfen gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
- Sie engagieren sich für Bildungschancen, für Integration in Kindertagesstätten und Schulen.
- Sie machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark.
- Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die besonderen Belange der ausländischen Bevölkerung und haben dort Mitsprachemöglichkeit.
- Wenn ernsthafte Interessen auf dem Spiel stehen, gehen sie notfalls auch auf die Straße, um Protest zu äußern und Widerstand zu leisten.
- Ebenso organisieren Ausländerbeiräte mit großem Elan kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen und internationale Feste, bei denen sich Menschen und Kulturen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten näher kommen.
Die Ausländerbeiräte sind keine benannten Gremien, sondern werden von der ausländischen Bevölkerung direkt und demokratisch gewählt.
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