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Zwangsverheiratung von jungen Migrant_innen
Auch in Deutschland kommt es vor, dass besonders Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien gegen ihren Willen verheiratet werden. Aus sozialen und familiären Gründen können sie sich einer Zwangsverheiratung nicht widersetzen, oftmals spielen auch familiäre und kulturelle Gründe eine wichtige Rolle, ebenso die Erziehung. Dieses Thema wird gern verdrängt oder nicht genügend wahrgenommen. Sobald jedoch eine Verheiratung gegen den Willen eines Ehepartners stattfindet, handelt es sich um eine Zwangsehe. Zwar ist nach der Änderung des § 19 AuslG das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehepartner/innen vereinfacht und die Rechtslage in diesem Bereich verbessert worden. Allerdings ist es schwer, verlässliche Zahlen im Hinblick auf Zwangsehen zu erhalten, denn die betroffenen Frauen und Mädchen verheimlichen ihr Schicksal oft, wissen nicht, wem sie sich anvertrauen können. Umso wichtiger ist es, gerade auch im Bereich der Ausländerbeiräte auf dieses Thema aufmerksam zu machen und Aufklärungsarbeit zu leisten.
Familien- und Gleichberechtigungsaspekte
Stellungnahme der agah in der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 28.01.2011