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Flüchtlinge

Positionen der agah

Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde eine Altfallregelung in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Zwar stellt dies eine Verbesserung der Situation langjährig Geduldeter dar, diese ist aber nicht weitreichend genug.

Unabdingbar ist es auch, in Zukunft die Erteilung von Kettenduldungen auszuschließen und Betroffenen großzügig den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.

Deshalb will die agah für Flüchtlinge

Altfallregelung

- eine Bundesratsinitiative, um eine Neuauflage der gesetzlichen Altfallregelung in regelmäßigen Zeitabständen zu erreichen.Durch den im Gesetz festgelegten Stichtag, an dem sich Betroffene bereits seit sechs (Familien) bzw. acht Jahren (Einzelpersonen) in Deutschland aufgehalten haben müssen, ist es für Betroffene zum Teil unmöglich, von der gesetzlichen Altfallregelung zu profitieren. Auch wenn sie im Übrigen die geforderten Voraussetzungen erfüllen, ist der Zeitpunkt ihrer Einreise entscheidend. Ausnahmen sind unmöglich. Durch eine Anpassung des Stichtages in regelmäßigen zeitlichen Abständen könnte die Anzahl potenziell Begünstigter erhöht und Willkür vermieden werden.

und deren Erweiterung

- Maßnahmen, um die Altfallregelung auf alle ausreisepflichtigen Ausländer/innen anwenden zu können. Entsprechend der Formulierung des § 104 a AufenthG sind lediglich geduldete Ausländer/innen von der Altfallregelung erfasst. Demgegenüber konnten von der Bleiberechtsregelung durch den IMK-Beschluss vom 17.11.2006 alle ausreisepflichtigen Ausländer/innen profitieren und die Regelung kam einem größeren Personenkreis zugute.

Ausnahmeentscheidungen

- eine großzügige Anwendung der gesetzlichen Ausnahmeentscheidungen im Rahmen des § 5 AufenthG. Staatenlosigkeit bzw. Passlosigkeit von Flüchtlingen muss als besonderes Problem Berücksichtigung finden und zu Erleichterungen bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels führen. Die Praxis der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden mit Konsulaten in Fällen von Flüchtlingen muss zum Schutz der Betroffenen überprüft werden.

Aufenthaltserlaubnis

- eine großzügige Handhabung zugunsten der Antragsteller/innen bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen gemäß § 25 Abs.5 AufenthG. Selbst wenn eine Ausreise unmöglich ist, ist es immer noch sehr schwer, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Kettenduldungen soll es nicht mehr geben.

Minderjährige Flüchtlinge

- die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten von Kindern, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und die die Haupt- oder Realschule erfolgreich abgeschlossen haben. Der Gesetzentwurf für das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz steht im Gesamtzusammenhang eines Maßnahmenpakets, das auch den erleichterten Zugang junger Geduldeter zu einer Ausbildung vorsieht. Umso wichtiger ist es, flankierende Maßnahmen auf Landesebene vorzusehen

Duldung

- eine Vereinheitlichung des Geltungszeitraums der Duldung von Flüchtlingen auf mindestens 6 Monate. Zurzeit wird in jeder Stadt bzw. jedem Landkreis dabei unterschiedlich verfahren. Die Überlegungen für die unterschiedliche Handhabung sind oft nicht nachvollziehbar und erscheinen willkürlich.

Arbeitsaufnahme Geduldeter

- eine Kampagne, um die Arbeitsaufnahme Geduldeter bzw. abgelehnter Asylbewerber gesetzlich zu vereinfachen. Im Gesetzentwurf für den neuen § 18a AufenthG ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation. Entsprechenden Beschäftigung vorgesehen, wenn die oder der Ausländer/in im Bundesgebiet beispielsweise eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine qualifizierter Berufsausbildung besitzen und als Fachkraft seit zwei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausüben. Diese Regelungen stellen einen richtigen Ansatz dar, reichen jedoch nicht aus.Um etwa als Fachkraft seit zwei  Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt haben zu können und in den Genuß der Bestimmung zu kommen, müssen Geduldete zunächst den „Einstieg" in den Arbeitsmarkt finden.

Oftmals können Betroffene ihre Identität nicht beweisen, obwohl sie sich intensiv darum bemühen. Sie erhalten deshalb jedoch weder einen Reisepass noch andere Papiere von den für sie zuständigen Auslandsvertretungen. Oftmals wird den Betroffenen dann eine Verletzung der Mitwirkungspflichten vorgehalten oder vermutet, dass falsche Angaben zur Identität Ursache für die Nichtausstellung des Passes seien. Beides führt zur Ablehnung der Arbeitsaufnahme. Insbesondere in diesen Fällen sollen Erleichterungen vorgesehen werden.

Aufenthaltsverfestigung

- Maßnahmen, damit ehemals Geduldeten, die nach der IMK-Bleiberechtsregelung vom 17.11.2006 oder gemäß § 104a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, unter Anrechnung der Duldungszeiten der Zugang zur Aufenthaltsverfestigung und damit die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich wird. Viele ehemals Geduldete, die aufgrund der Bleibe- bzw. Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, erfüllen bereits die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis. Eine Übergangsvorschrift ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, sodass sie noch mehrere Jahre bis zu einer Aufenthaltsverfestigung warten müssen, obwohl sie zum Teil bereits 20 Jahre hier leben.


Materialien

"Ja zur Vielfalt! - Akzeptanz von Geflüchteten aller sexueller und geschlechtlicher Identitäten"
Dokumentation der Fachtagung -  Anregungen für die Praxis


Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund

Hendrik Cremer, Hrsg. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2014


Das Modell Marburg-Biedenkopf - Willkommenkultur im ländlichen Raum leben und gestalten

Impulsvortrag von Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter auf der agah-Plenarsitzung am 29.11.2014 in Marburg


BLEIB in Hessen - BerufLiche Eingliederung und Integration für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge

Präsentation auf der agah-Plenarsitzung am am 29.11. 2014


Handlungsempfehlung des Kreisausländerbeirates Offenbach für die Beratung, Begleitung und Integration von Flüchtlingen

so auch beschlossen vom Kreistag Offenbach im Juli 2014

 


Flüchtlinge in Hessen

Aktuelle Situation und Unterbringung in den Kommunen

von Hildegund Niebch, Diakonie Hessen
Referentin für Flucht und Integration
1. März 2014


Integration

Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis

Herausgeber: Fachdienst Migration des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
2. Auflage, Dezember 2013


Asylsituation in Hessen

Stellungnahme der agah in der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 27.01.2012


Konsequenzen und Herausforderungender Rücknahme des Vorbehalts der UN-Kinderrechtskonventionfür junge Flüchtlinge und Kinder und Jugendliche mit unsicherem Aufenthalt

Ein Positionspapier getragen von agah, Diakonie in Hessen und Nassau, Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Sicherung, Flüchtlings- und Kinderorgansiationen und weiteren Verbänden. September 2012


Trauma und Abschiebungen

Eine Positionsbestimmung. Frühjahr 2004