Home . Kontakt . Impressum . Datenschutz . Newsletter . Intranet

Arbeit

Positionen der agah

Obwohl Hessen eines der reichsten Bundesländer ist, gehört Armut zur bitteren Realität. Seit dem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg gab es nicht mehr so viele Menschen, die qua Definition als arm gelten. Trotz hoher Zuwachsraten ist der Aufschwung an den meisten Menschen vorbei gegangen. Der Arbeitsmarkt hat sich auch in Hessen in den letzten Jahren zunehmend liberalisiert und verselbstständigt. Eine Folge dieser Deregulierung ist die Armut trotz Erwerbstätigkeit. Armutslöhne, Arbeitslosigkeit, ungesicherte Arbeitsverhältnisse und fehlende Ausbildungsplätze charakterisieren die Ist-Situation in unserem Bundesland. Kosmetische Effekte in der Statistik werden unter anderem durch das Heer der 1-€-Jobber erzielt, die zunehmend auch kommunale Arbeiten erledigen und somit reguläre Beschäftigungsverhältnisse massiv bedrohen.

Die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den zurück liegenden Jahren nicht verbessert, sondern eher sogar noch verschärft. Die in der Regel ungünstige Ausgangssituation (z.B. niedrige Bildungsabschlüsse, fehlende Qualifikation, unzureichende Sprachkenntnis, etc.) hat sich weiter verfestigt bzw. konnte nicht verändert werden.

Zwar existieren spätestens mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz (AGG) formal die gleichen und diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt, doch sind Personen mit Migrationshintergrund in den technologisch fortgeschrittenen Industrien unterrepräsentiert. Noch immer arbeitet ein Großteil von ihnen in den klassischen, stark konjunkturabhängigen Zweigen der so genannten „Gastarbeiterbeschäftigung".

Erst allmählich ist hier eine leichte Trendwende erkennbar. Neueren Datums ist auch eine verstärkte Entwicklung in Richtung Selbstständigkeit. Meist handelt es sich dabei um Kleinstbetriebe (Gewerbe), die gemeinsam mit anderen Familienangehörigen geführt werden. Ob diese eine die eigene Existenz sichernde Einnahmequelle darstellen, kann nicht immer mit Gewissheit gesagt werden.

Die Arbeitsmarktsituation vor allem der Menschen mit Migrationshintergrund soll verbessert werden durch

  • die Initiierung einer gezielten Ausbildungsoffensive und Konzepte zur Schaffung, zum Ausbau und zum Erhalt qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze, damit berufliche Integration gelingt oder fortgesetzt werden kann
  • Vermittlung bedarfsgerechter Kenntnisse gegenüber Menschen mitMigrationshintergrund, diesich selbständig machen möchten, sowie die Beibehaltung (ggf. Erhöhung) der Kapitalbereitstellung (zinsgünstigeDarlehen) für Existenzgründerprojekte und die Gewährung von Überbrückungskrediten außerhalb des bestehenden Finanzierungs- und Kreditsystems
  • eine aktive Beschäftigungspolitik, in deren Zentrum die tarifgerechte und Existenz sichernde Entlohnung steht und die die spezifische Situation von Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt
  • eine möglichst umfassende Anerkennung der im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse
  • den Wiedereintritt des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder und den sofortigen Stopp des Verkaufs öffentlichen Eigentums (z.B. Universitätskliniken) bzw. Rückgängigmachung entsprechender Veräußerungen
  • einen ungehinderten Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Sprachförderung, Qualifizierung, etc.), unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Zudem bedarf es einer verstärkten Verzahnung zwischen Integrationskursen und Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung
  • die besondere Beachtung der Aspekte der interkulturellen Öffnung und der interkulturellen Kompetenz dort, wo Land und Kommune als Arbeitgeber fungieren. Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist in allen Bereichen weiter zu erhöhen und darf sich nicht ausschließlich auf Arbeitsfelder in unteren Lohngruppen beziehen
  • das Anstreben eines gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt, wasdie Beseitigung rechtlicher Einschränkungen (z.B. faktische Arbeitsverbote und Beschränkungen, ausgrenzende Berufsordnungen, etc.) nach sich zieht. Auch die besonderen ausländerrechtlichen Bestimmungen, die der Aufnahme von Beschäftigung entgegen stehen (z.B. Residenzpflicht, Versagungsgründe, etc.), sind zu beseitigen.

Materialien