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Politische Partizipation

Positionen der agah

Integration braucht politische und gesellschaftliche Teilhabe. Politische Partizipation ist zum einen ein Grundpfeiler des demokratischen Gesellschaftssystems. Zum anderen ist das Recht auf politische Beteiligung ein entscheidendes Element gegen gesellschaftliche Ausgrenzung und für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung.

Die individuelle Partizipationsbereitschaft reicht allein jedoch nicht aus. Auch das gesellschaftliche Umfeld muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In Hessen sollen daher die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.

Bürgerschaftliches Engagement von und mit Menschen mit Migrationshintergrund und deren gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen in den unterschiedlichsten Bereichen des sozialen und politischen Lebens sind deshalb zu unterstützen und zu fördern, die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Stärkung und Modernisierung der kommunalen Ausländerbeiräte

Die kommunalen Ausländerbeiräte als demokratisch legitimierte, überethnische, überkonfessionelle und überparteiliche kommunale Gremien der Selbstorganisation in Hessen werden modernisiert, gestärkt und strukturell weiter entwickelt.

Ihre gesetzlich festgelegte Zusammensetzung, ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung erweitert und zusätzlich in geeigneter Form konkretisiert. Dabei wird u. a.

  • das aktive Wahlrecht auch auf Doppelstaater und Eingebürgerte erweitert,
  • ein Antragsrecht an die Gemeindevertretung sowie Teilnahme- und Rederecht in den kommunalen Gremien verankert,
  • die Unterrichtungs- und Beteiligungspflicht des Beirats durch andere Gremien konkretisiert,
  • die finanzielle und personelle Ausstattung verbindlicher geregelt,
  • sichergestellt, dass Vertreter des Ausländerbeirates auch Mitglieder der Kommissionen gemäß § 72 HGO sind.

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts auch auf Spätaussiedler, eine stärkere Einbindung der örtlichen Entscheidungsträger durch stimmberechtigte Mitgliedschaft im Beirat- (z. B. durch 2/3 direkt gewählte Mitglieder, 1/3 Mitglieder aus Gemeindevertretung und –vorstand) sowie eine adäquate Umbenennung des Beirats den gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen kann.[1]

Weitere Vorschläge

  • Erleichterung der Einrichtung von Beiräten mit weniger als 1000 ausländischen Einwohner/innen. Durch Änderung der HGO wird dafür Sorge getragen, dass auch in kleinen Kommunen ein Beirat einzurichten ist, wenn mindestens 20 Prozent der zum Ausländerbeirat wahlberechtigten Einwohner/innen dies verlangen.[2]
  • Erweiterung des Mandatsschutzes auch für Mitglieder von Kreisausländerbeiräten. Durch Ergänzung der HKO wird dafür Sorge getragen, dass § 28a auch für Mitglieder von Kreisbeiräten gilt. Damit erfolgt eine Gleichstellung entsprechend der Rechtsstellung von kommunalen Beiräten

Verstärkte Förderung und Beteiligung der agah

  • Die Beteiligung und Mitwirkung der agah als Dachverband der kommunalen Ausländerbeiräte auf Landesebene wird gesetzlich sichergestellt. Dies kann durch ein eigenes Gesetz mit den den kommunalen Beiräten zugeschriebenen Befugnissen oder aber analog der Ausgestaltung der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände geschehen.
  • Die Umsetzung der schon heute bestehenden Information und Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung integrationspolitischer Vorhaben wird ressortübergreifend sichergestellt.
  • Die agah soll mindestens einmal im Jahr einen Bericht zum Stand der Integration vor dem Hessischen Landtag abgeben.
  • In Landesgremien wird der agah grundsätzlich ein Sitz eingeräumt.
  • Die finanzielle Ausstattung der Geschäftsstelle wird entsprechend der Aufgaben und Anforderungen aufgestockt.[3]

Stärkung und Förderung von Selbstorganisationen der Migrant/innen

durch

  • ein Landesprogramm zur Förderung und Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen, u. a. Förderung von professionellen Strukturen, z. B. Qualifizierungsreihe zum Vereinsmanagement und Organisationsentwicklung, Förderung der Bildungsarbeit in den Migrantencommunities
  • die Verankerung der Vernetzung von Migrantenorganisationen mit anderen Vereinen, Verbänden und Organisationen sowie deren interkulturelle Öffnung als Förderkriterium in den Landesprogrammen
  • Einrichtung und Förderung einer regelmäßigen tagenden „Migrantenplattform" in Kooperation mit der agah, zu der alle landesweit arbeitenden Migrantenorganisationen geladen werden.

Wahlrecht

Integration setzt ein Mindestmaß an Identifikation voraus. Das Wahlrecht jedoch ist eine Voraussetzung für die Identifikation der Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Land und ihre Integration. Deshalb wollen u.a. eine Kampagne und eine hessische Bundesratsinitiative zur Einführung des Kommunalen Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige.

Mehrstaatigkeit

ist schon jetzt eine gesellschaftliche Realität. Sie darf aber nicht ausschließlich einer priviligierten Gruppe von Migrant/innen zugestanden werden. Wir wollen daher eine Kampagne und eine Bundesratsinitiative zur Zulassung der Doppelten Staatsangehörigkeit auch für Drittstaatsangehörige.

Normenkontrollverfahren

Einen Antrag zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen kann gemäß der Hessischen Verfassung nur der Landtag, ein Zehntel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, die Landesregierung, der Ministerpräsident oder eine Gruppe von Stimmberechtigten, die mindestens ein Hundertstel aller Stimmberechtigten des Volkes umfasst, stellen. Da aber auch Menschen mit Migrationshintergrund ohne deutschen Pass von der Gesetzgebung des Landes unmittelbar betroffen sind, soll hier die Antragsberechtigung auf alle erwachsenen Einwohner Hessens, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hessen haben, erweitert werden.

Einwohnerbeteiligung in Kommunen

Wir wollen die Erweiterung der Beteiligungsrechte in der Hessischen Gemeindeordnung auf alle Einwohner/innen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Die Beteiligungsmöglichkeiten der HGO sind bisher auf wahlberechtigte Einwohner beschränkt und schließen somit alle nichtwahlberechtigten von der aktiven Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen aus. Durch die Einführung beispielsweise von Einwohnerversammlungen, Einwohnerbegehren und – entscheiden kann die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund gestärkt werden.

Weitere Vorschläge

Eine Informations- und Förderungskampagne über die Möglichkeiten der effizienten politischen Teilhabe und des bürgerschaftlichen Engagements in Hessen

  • durch das aktive und passive Wahlrecht für Unionsbürger/innen
  • durch aktive Mitarbeit in den politischen Parteien
  • durch Mitarbeit in den Ausländerbeiräten
  • durch Mitarbeit in ethnischen Organisationen
  • durch Mitarbeit in gemischt-ethnischen Organisationen

[1] Ausländerbeiräte sind kein Ersatz für die anderen Formen der politischen Partizipation. Sie haben nichts mit Privilegien zu tun, sondern mit den besonderen Lebenslagen. Die sind damit notwendige Ergänzung zum allgemeinen Demokratieprinzip. Sie werden von vielen deutschen Politikern jedoch nach wie vor eher als lästige Pflichterfüllung angesehen. Ihr Beitrag zur Integration ist jedoch herausragend und hat in viele Bereiche hineingewirkt, dies zeigt die Langzeitbeobachtung. Durch die gesetzliche Verankerung wurden viele erstmals überhaupt gezwungen, sich mit den Belangen der Menschen mit Migrationshintergrund auseinanderzusetzen. Politik muss sie in Zukunft stärker fördern. Ihre Einbeziehung in die Gestaltung der Politik ist unumgänglich, weil nur dadurch die Überwindung der bisherigen Fragmentierung der Integrationspolitik und der damit zusammenhängenden selektiven Wahrnehmung der Probleme und Lebenslage der Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden kann. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurden die Ausländerbeiräte 1992 erstmals in der Hessischen Gemeindeordnung gesetzlich abgesichert. Absicht des Gesetzgebers war, eine bessere Interessenvertretung und politische Teilhabe der ausländischen Einwohner/innen in Hessen unterhalb des Wahlrechts zu ermöglichen. Die Einräumung von Befugnissen, wie sie in § 88 HGO dargelegt sind, sollte gewährleisten, dass die Ausländerbeiräte ihre Aufgaben sinnvoll und wirksam wahrnehmen können. Nach Inkrafttreten der novellierten HGO wurde jedoch schnell sichtbar, dass die gesetzlich definierten Befugnisse bei weitem nicht ausreichen, um eine wirksame Interessenvertretung in die Praxis umzusetzen. Herausragendes Problem war und ist der weite Interpretationsspielraum, den der Paragraf 88 den Kommunen bietet. Durch eine restriktive Auslegung werden die Arbeitsmöglichkeiten der Ausländerbeiräte teilweise ad absurdum geführt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass selbst nach 15 Jahren noch immer eine sehr differenzierte Umsetzung der HGO zu beobachten ist, die in der Regel davon abhängt, welche Grundeinstellung die verantwortlichen Gemeindeorgane und die Verwaltung zum Ausländerbeirat haben. Ein Ergebnis ist, dass eine nicht geringe Zahl von Mitgliedern hessischer Beiräte nach wenigen Jahren demotiviert ihr Mandat niederlegten bzw. bei einer Neuwahl nicht mehr kandidierten. In einigen Kommunen existiert aus diesem Grund seit Jahren kein Beirat mehr. Ein Gremium, das ohnehin nur Beratungsfunktion und keine wirklichen Entscheidungsbefugnisse hat, braucht mittelfristig jedoch sichtbare Erfolge, um gegenüber sich selbst, insbesondere aber gegenüber der Wählerschaft bestehen zu können. Eine Nachbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Ausländerbeiräte ist aus diesen Gründen unerlässlich. Obgleich uns bekannt ist, dass aufgrund des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung den Gemeinden lediglich Rahmenbedingungen vorgegeben werden sollten, bedarf es zusätzlich einer verbindlichen Interpretation dieser Grundlagen, um eine wirkungsvolle Arbeit der Ausländerbeiräte möglich zu machen. Zudem hat sich die Zusammensetzung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, aber auch der Beiräte in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. So stellen beispielsweise die Eingebürgerten aus über 70 Nationen die größte Mitgliedergruppe in den hessischen Ausländerbeiräten. Dem ist durch eine strukturelle Anpassung Rechnung zu tragen.

[2] Steigende Einbürgerungszahlen haben einerseits dazu geführt, dass in immer mehr Kommunen die Zahl von 1000 ausländischen Einwohnern unterschritten wird. Anderseits ist seit der gesetzlichen Verankerung der Beiräte zu beobachten, dass nur die wenigstens Kommunen von der Möglichkeit der freiwilligen Einrichtung Gebrauch machen. Initiativen zur Bildung eines Beirates scheitern regelmäßig an dem politischen Willen des Entscheidungsträgers, bestehende Beiräte sollen immer wieder nach Unterschreitung der 1000-Grenze „abgeschafft" werden. Und dies auch in Zeiten, in denen Integration als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben auch politisch erkannt und mehr Einbindung und Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund gefordert wird.

[3] Bereits seit Mitte der 90er Jahre erfüllt die agah die Aufgaben des Landesausländerbeirats, zunächst durch freiwillige Beteiligung einiger Ministerien und des Landtags, dann auf Grundlage zweier Kabinettsbeschlüsse und im Jahr 1998 auf Grundlage der Gesetzes über den Landesausländerbeirat. Nach Beschlussfassung über ein Aufhebungsgesetz nach dem Regierungswechsel 1999 erfolgt die Beteiligung durch die Landesregierung erneut auf nichtgesetzlicher Basis, jedoch auf Grundlage der Kabinettsbeschlüsse aus den 90er Jahren. Die Beteiligung durch den Landtag hingegen erfolgt auf Basis eines Landtagsbeschlusses ebenfalls aus dem Jahr 1999.Die Erfahrungen der letzten knapp 20 Jahre zeigen, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der agah verbindlicher geregelt werden müssen. Während einige Ministerien der agah bereits im Stadium der Referentenentwürfe von Verordnungen und Gesetzen die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen und Informationen, die Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen betreffen, automatisch zuleiten, ist der Informationsfluss bei anderen Häusern nur zögerlich bis nicht vorhanden. Insbesondere bei Gesetzesvorhaben dieser Ressorts kommt eine Beteiligung regelmäßig erst durch Anhörungen im Landtag zustande. Eine verbindliche Beteiligung kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass die gewünschte Zusammenarbeit nicht einseitig durch die agah initiiert werden muss.


Materialien

Gesellschaftliche und politische Partizipation

Stellungnahme der agah in der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 09.09.2011


Otten, Reich, Schöning-Kalender:

Die Partizipation und Positionierung von Migrantinnen und Migranten und ihren Organisationen in Rheinland-Pfalz

Forschungsbericht zum Projekt

Hrsg: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz, Mainz 2008


Kommunalwahlen in Hessen 2006

Gewählte ausländische Unionsbürger/innen nach Staatsangehörigkeiten und Parteizugehörigkeit 1997, 2001, 2006