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Wahlkampf: Ohne Wahlmobilisierung keine Wähler/innen!

Bitte beachten Sie, dass alle Zeitangaben für die Wahl 2021 eingestellt wurden. Grundätzlich gelten die Angaben auch auch für die Wahl 2026.

Informationsmaterial, Plakate oder Broschüren sollen dazu beitragen, dass Kandidat*innen und Wähler*innen gut informiert sind und im März möglichst viele Menschen wählen gehen. Darüber hinaus ist es jedoch ebenso notwendig, dass die bestehenden Ausländerbeiräte vor Ort, andere engagierte Personen und vor allem die Kandidat*innen und Listen mit voller Kraft Wählerinnen und Wähler informieren und mobilisieren.

Nachfolgend einige Anregungen dazu. Der Fantasie sind jedoch (fast) keine Grenzen gesetzt!


Vorbereitung

Wer Wähler/innen motivieren will oder Wahlkampf plant und macht, muss über sein Wahlgebiet (Wahlkreis / Wohnort / Nachbarschaft) möglichst umfassend Bescheid wissen. Für die Zielgruppe der ausländischen Wähler*innen heißt das, zunächst möglichst umfassend Informationen zu sammeln:

  • Wie setzt sich die ausländische Bevölkerung im Wahlgebiet zusammen (Zahl, Nationalitäten, Alter, usw.)?
  • Gibt es ausländische Vereine, Initiativen, Treffpunkte? Wer sind die Ansprechpartner*innen?
  • Welches sind die fünf größten Probleme der ausländischen Bevölkerung im Wahlgebiet?
  • Welche Lösungen können wir als Ausländerbeirat/Liste anbieten?
  • Wie sieht die Presselandschaft aus? Welche Medien nutzen die Ausländer*innen?

Danach geht's ans Planen der Aktionen.

Wichtig ist dabei ein Terminkalender und ein rechtzeitiger Beginn. Nur wenn es gelingt, die Wählerschaft ausreichend zu informieren und die Bedeutung der Wahl glaubhaft zu machen, ist eine hohe Wahlbeteiligung möglich.

Zum Teil sehr unterschiedliche Lebensgewohnheiten machen es jedoch recht schwierig, Zugang zu dieser heterogenen Wählerschaft zu bekommen. Ausgefallene Ideen und verstärkte Anstrengungen sind nötig.
Und bei dieser Wahl sind ausgefallene Ideen gefragt: Die Coronavirus-Pandemie und die zeitgleiche Wahl der Gemeindevertretungen erfodert neue Wege: Die verstärkte Werbung über soziale Medien sind dafür ein gutes Mittel!
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Facebook, Instagram, Twitter & Co

Ob Instagram, Twitter oder Facebook: so genannte „Soziale Netzwerke“ sind bei vielen Menschen mittlerweile fester Bestandteil des Alltags. Bestimmte Wähler*innengruppen und gerade junge Menschen sind heutzutage fast nur noch ausschließlich über soziale Medien zu erreichen! Daher empfehlen wir, die sich bietenden Möglichkeiten der Kommunikation in Sozialen Netzwerken - gerade jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie - auch für die Ausländerbeiratswahl zu nutzen.

Kommunizieren Sie virtuell mit Gleichgesinnten in Sozialen Netzwerksgruppen und präsentieren Sie sich mit Ihren Aktivitäten! Informieren Sie andere über das Thema „Ausländerbeiratswahl“ und rufen Sie zur Teilnahme auf. Die agah stellt Ihnen dafür geeignete Werbemittel wie Banner und Fotos unter downloads » zur Verfügung.

Jetzt: Facebook, Instagram, Twitter & Co nutzen!
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Wähler*innen erreichen

Erfahrungen haben gezeigt, dass Straßenplakate und Hinweise in der örtlichen Presse alleine wenig bewegen. Viele lesen nur muttersprachliche Zeitungen oder verfolgen über Satellit die Fernsehprogramme aus den Herkunftsländern und nehmen Berichte in der örtlichen Presse gar nicht wahr. Bei vielen Wähler*innen bestehen auch nach wie vor Hemmschwellen bzw. Unsicherheiten – und sei es nur aufgrund von Sprachschwierigkeiten – die sie daran hindern, Veranstaltungen zu besuchen oder gar das Wahllokal zu betreten.

Viele Migrantinnen und Migranten sind in Vereinen organisiert, aber längst nicht alle. Über Kirchen und katholische Missionen kann man einen Teil der so genannten 1. Generation erreichen. Junge Leute sucht man indes dort oft vergeblich. Deshalb: möglichst viele der bestehenden Zugänge nutzen.

Beispiele und Ideen:

Einrichtungen und Institutionen

  • Ausländische Vereine (Sport/Kultur)
  • Deutsche Vereine (wo inzwischen auch viele Migrant(innen) organisiert sind
  • Clubs, Treffpunkte
  • Deutsch-ausländische Initiativen
  • Religiöse Gemeinden/Missionen
  • Wohlfahrtsverbände/Beratungsstellen/Kindertagesstätten
  • ausländische Geschäfte/Gastronomiebetriebe
  • Gewerkschaften
  • Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen
  • ausländische Parteien

Medien

  • lokale Presse
  • ausländische Presse mit deutschem oder hessischem Regionalteil
  • Soziale Medien/ Internet

Persönliche Ansprache

  • Nachbarschaft
  • Arbeitsplatz
  • Bekanntenkreis

Es wird also darauf ankommen, in den sozialen Medien präsent zu sein und sowohl ständigen Kontakt und Austausch mit so genannten Multiplikator*innen vor Ort zu pflegen, wie auch die Wähler*innen persönlich und individuell anzusprechen. Dabei ist insbesondere die Zielgruppe der EU-Bürger*innen zu beachten, die über das Kommunalwahlrecht hinaus nach wie vor auch bei Ausländerbeiratswahlen das (aktive und passive) Wahlrecht besitzt.

Informationen können über verschiedene Wege weitergegeben werden:

  • über die o.g. Einrichtungen und Institutionen
  • Presse
  • Straßenplakatierung
  • Aushänge in Geschäften
  • schriftliche Hauswurfsendungen
  • persönliche Ansprache

Die Vorschrift (§ 15 Abs. 4 KWG), nach der die Verwaltung den Musterstimmzettel möglichst flächendeckend verteilen soll (z.B. durch Plakatierung, per Post etc.), bietet zusätzliche Chancen der Mobilisierung.
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Informationsmaterial

Schriftliches Informationsmaterial ist ein elementarer Bestandteil der Wähler/inneninformation und eine wichtige Ergänzung der persönlichen Ansprache.

Informationsmaterial kann sein:

  • Flugblatt
  • Faltblatt

Alle zwei Medien lassen sich maßschneidern auf einen bestimmten Empfängerkreis und sehr gezielt einsetzen. Man kann Zusammenhänge darstellen, aufklären, argumentieren. Besonders das Flugblatt ist sehr schnell herzustellen und - bei funktionierendem Verteilerapparat - ebenso schnell an die Empfänger*innen zu bringen.

Besonders bewährt hat sich die schriftliche Information in den Muttersprachen. Auch wenn die Mehrheit der Migrant*innen die deutsche Sprache gut beherrscht, fühlen sich viele durch Informationen in „ihrer" Sprache persönlich besonders angesprochen. Zudem können damit auch die Wähler*innenkreise erreicht werden, die die deutsche Sprache noch immer unzureichend beherrschen.

Auch wenn Übersetzungen und der Druck in mehreren Sprachen etwas aufwändiger sind: Es lohnt sich! Gerade bei Hauswurfsendungen wird dadurch vermieden, dass das Material als Werbung abgetan wird und ungelesen im Papierkorb verschwindet.

Plakate sind eine gute Ergänzung zu schriftlichem Infomaterial. Sie übermitteln kurze, einfache Informationen, sie stellen öffentliche Präsenz her: die Liste wird im Stadtbild sichtbar. Ein landeseinheitliches Plakat mit zwei Motiven wird von der agah angeboten.

Auf Ortsebene sind auch eigene Themenplakate sowie Plakate zur Vorstellung der ausländischen Kandidat*innen sinnvoll. 

Flugblatt-Einsatzbereiche

  • Einladungen zu Veranstaltungen
  • Kurzinfo über Ausländerbeirat, Wahlrecht und Wahlverfahren
  • Information über die Ziele und Arbeit des Ausländerbeirats/der Liste in der Kommune
  • Vorstellung der Kandidat*innen
  • Wahlaufruf

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Informationsveranstaltungen

Zur Information, Motivierung und Mobilisierung der Wähler*innen sind zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen absolut notwendig. Sie sollten bzw. könnten folgende Inhalte haben:

  • Information über kommunale Strukturen, z.B.: Der Ausländerbeirat und seine Aufgaben, Möglichkeiten und Kompetenzen
  • Das Wahlrecht zum Ausländerbeirat, z.B.: Wer kann wählen? Wer stellt sich zur Wahl?
  • Das Wahlverfahren, z.B.: Wie wird gewählt? Neuerungen im Wahlrecht. Die Wahlbenachrichtigungskarte. Der Wahltag. Die Briefwahl. Was passiert im Wahllokal?
  • Warum ist es wichtig, zur Wahl zu gehen?
  • Vorstellung der Liste/n und ihrer Kandidat*innen: Was will die Liste XY? Für welche Politik steht sie? Für was und für wen setzt sie sich ein? Warum ist eine Stimme für die Liste XY eine Stimme für die Interessen der Ausländer*innen in unserer Stadt/Gemeinde Z?

Nach Möglichkeit sollten Informationsveranstaltungen mehrfach angeboten werden. Optimal wäre, spätestens im Januar 2021 zu beginnen.

Je nach Größe des Ortes und der Zahl der ausländischen Einwohner*innen ist es sinnvoll, nationalitätenbezogene Veranstaltungen in den jeweiligen Muttersprachen anzubieten. Zumindest sollte gewährleistet sein, dass die wichtigsten Informationen für die zahlenmäßig stärksten Nationalitäten übersetzt werden.

Erfahrungen zeigen, dass es oft schwierig ist, für reine Informationsveranstaltungen zu interessieren. Eine Kombination aus Kultur und Information, z.B. in Form eines Festes mit Musik und Diskussion, zeigt in der Regel mehr Resonanz. Auch sollte versucht werden, ausländische Vereine und örtliche Gliederungen der einheimischen und ausländischen Parteien für das Thema zu interessieren und sie als Mitorganisatoren der Veranstaltung zu gewinnen. Auch wenn das in Zeiten der Coronavirus-Pandemie wierig sein könnte.
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Podiumsdiskussionen

Ergänzung finden Informationsveranstaltungen durch Podiumsdiskussionen, die sich mit einem speziellen Themenkomplex beschäftigen. Ein Themenvorschlag ist hier schwierig, da die Auswahl sich an den örtlichen Gegebenheiten bzw. Problemlagen orientieren sollte. Aber auch eine Veranstaltung zu ausländerpolitischen Fragen, zu Rassismus und Antidiskriminierung oder zur Integration ist durchaus denkbar.

Podiumsdiskussionen sollten möglichst mit externer Beteiligung, d.h. zum Beispiel Vertreter*innen ausländischer Organisationen und/oder Expert*innen zum jeweiligen Thema, durchgeführt werden. Die Einladung zu Diskussionen externer Veranstalter*innen sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden.

Wir empfehlen: Stellen Sie nicht nur die ausländerpolitischen Positionen dar, sondern sprechen Sie allgemeine kommunalpolitische Probleme an und zeigen Sie Ihre Lösungsansätze auf. Auch Ausländer*innen sind von Verkehrslärm, Umweltproblemen, Arbeitslosigkeit, fehlenden Kindergarten- und Ausbildungsplätzen, hohen Steuern, Einbruch, Diebstahl usw. betroffen. Ihre Entscheidung, zur Wahl zu gehen, wird nicht ausschließlich nach ausländerpolitischen Gesichtspunkten getroffen. Vielmehr wird sie auch von den Positionen und Handlungsmöglichkeiten zu diesen drängenden Fragen abhängen.
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Feste

Ein großes „Internationales Fest" mit Musik, Folklore, Essen und Information kurz vor dem Wahltag dient nicht nur dazu, die Ausländer*innen nochmals für die Stimmabgabe zu mobilisieren, sondern ist besonders auch als krönender Abschluss des Wahlkampfs für alle Wähler*innen geeignet. Wenn es die Pandemie zulässt.
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Infostände

Mit Infoständen und gezielter Ansprache ausländischer Einwohner*innen sollte die Mobilisierung der Wähler*innen unterstützt werden:

  • In Wohngebieten mit hohem ausländischen Bevölkerungsanteil
  • In der Nähe von Einkaufszentren
  • Vor größeren Betrieben, die viele ausländische Arbeitnehmer/innen beschäftigten
  • In Ortszentren
  • Vor Bahnhöfen und wichtigen Bushaltestellen
  • Muttersprachliches Material und das zentrale Wahlplakat sollten rechtzeitig vorhanden sein.

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Hausbesuche

Hausbesuche eignen sich besonders, die Wähler*innen anzusprechen und sie auf die bevorstehenden Wahlen hinzuweisen. Unbedingt dabei die Hygieneregeln einhalten und Abstand wahren!

Es ist der sicherste Weg zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Dabei besteht nicht nur die Möglichkeit, sich auf den Menschen individuell einzustellen, sondern auch gezielt und detailliert Fragen zu beantworten. Je nach Informationsstand des Gesprächspartners, der Gesprächspartnerin sollte darauf geachtet werden, dass zunächst die allgemeinen Informationen über die Ausländerbeiratswahl im Vordergrund stehen. Beispiel: „Guten Tag, Herr Vasikaridis. Mein Name ist Kostopoulos. Ich habe etwas für Sie mitgebracht (Material überreichen). Ich wohne hier in Ihrer Nachbarschaft, kandidiere für den Ausländerbeirat am 14. März und würde Sie gerne über Ihr Wahlrecht und meine Kandidatur informieren."
Erfahrungen bei den letzten Wahlen haben gezeigt, dass Beiräte bzw. Listen, die intensiv durch persönliche Gespräche informiert und mobilisiert haben, besonders große Wahlerfolge hatten.
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Hauswurfsendung

Die persönliche Information und Mobilisierung eines jeden ausländischen Wählers und jeder Wählerin erfolgt sicher am besten durch Gespräche. Da es jedoch unwahrscheinlich ist, jede*n Wähler*in so erreichen zu können, sollte nicht auf die gezielte schriftliche Information in einer „Briefkastenaktion" (per Post oder Verteilaktion) verzichtet werden.

Ausländerbeiräte können über die Gemeinde, ggf. mit einer „Konsulatslösung", direkt Material an alle Wähler/innen verschicken. Als Adressengrundlage für Listen dient ein Auszug aus dem Wählerverzeichnis.
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Vereinsbesuche wirken Wunder!

Durch regelmäßige Besuche der Vereine, Clubs, Treffs, Missionen usw. ist der Ausländerbeirat/die Liste für die Mitglieder bzw. Teilnehmer*innen der Veranstaltungen ständig präsent. Zudem dienen solche Besuche der Vertrauensbildung: „Man/frau fühlt sich ernst genommen". Auch hier bestehen Informations- und Mobilisierungschancen mit Multiplikator*innenenwirkung, die nicht ungenutzt bleiben sollten.

Wichtig ist, dass man für jeden auch als Ausländerbeirats-/Listenvertreter*in wahrgenommen wird. Bei Veranstaltungen sollte man/frau sich deshalb vorher als offizielle*r Vertreter*in „anmelden" und anbieten, ein Grußwort zu sprechen. Bei Institutionen ohne Veranstaltungen bieten sich (Informations-) Gespräche mit dem Vorstand oder Leiter*in zu Problemen der Einrichtung oder des Stadtteils an.
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Aktion: Schulbesuche und Integrationskurse

Die bevorstehenden Ausländerbeiratswahlen eignen sich auch als Thema für den Schulunterricht in der Mittel- und Oberstufe. Wenn die Pandemie es zuläßt.... Oder für Integrationskurse...
Dazu sollten rechtzeitig Lehrer*innen und Schulleiter*innen angesprochen werden. Dies kann über Elternabende, Elternsprechtage, Schulsekretariate und Kontaktaufnahme zu örtlichen Lehrergewerkschaften (z.B. GEW) erfolgen. Auch wenn die meisten der angesprochenen Schüler*innen noch nicht wählen dürfen, können sie die Ausländerbeiratswahl im Familienkreis ansprechen und somit Eltern, Verwandte und Bekannte auf die anstehende Wahl aufmerksam machen. 
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Aktion: Wahlpatenschaften

Jeder Kandidat/jede Kandidatin betreut eine*n ausländische*n oder mehrere Wähler*innen und bietet an, am Wahltag gemeinsam mit ihm/ihr/ihnen in das Wahllokal zu gehen. Für ältere, gehbehinderte Menschen sollte ein Fahrdienst zum Wahllokal eingerichtet werden.
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Gastronomie und Sprechstunde

Rechtzeitig vor der Wahl, spätestens nach der Sommerpause, sollten ausländische Gastronomie- und Imbissbetriebe sowie Einzelhändler*innen auf folgende Ziele angesprochen werden:

  • Auslage von Wahlinformationen im Laden/Restaurant
  • Auslage der bedruckten Servietten in Restaurants und Imbissen
  • Aushang von Plakaten
  • Persönliche Ansprache der Kundschaft und Aufforderung zur
  • Beteiligung an der Wahl
  • Kandidaten-Sprechstunde

Kandidat*innensprechstunde
Gerade bei ausländischen Kandidat*innen ist die regelmäßige Abhaltung einer Sprechstunde wichtig. Ausländische Bürger*innen können sich so mit ihren spezifischen Problemen persönlich an den*die Kandidat*in wenden, aber auch nur die Informationen erhalten, die sie wünschen. Eine eventuell gemeinsame Muttersprache, zumindest aber ein ähnliches „Migrant*innenenschicksal", bietet eine gute Grundlage für eine Vertrauensbildung, deren Wirkung oft lange über den Wahltag hinaus anhält.Ort und Zeit der Sprechstunde sollten immer wieder bekanntgegeben werden, z.B. auf Flugblättern, bei Veranstaltungen, im Kandidat*innenfaltblatt, in der Presse.
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Wahlaufrufe

Ein gemeinsamer Wahlaufruf mit Organisationen, Vereinen, ausländischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für die Liste XY, für spezielle*n Kandidat*innen oder aber nur zur Teilnahme an der Wahl dient zur Erhöhung der Wahlbeteiligung.
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Melderegisterauskunft

Listen können gemäß § 35 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz (HMG) bei der zuständigen Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft erbitten. Sie umfasst generell nur Angaben zu den Wahlberechtigten und beinhaltet den Vor- und Familiennamen, den akademischen Grad und die Anschrift. Der Gesetzgeber schließt jedoch Angaben zur Staatsangehörigkeit aus. Da der Gesetzgeber auch nicht vorsieht, dass die o.g. Angaben für alle Wahlberechtigten mitgeteilt werden, muss der Auskunftssuchende eine Eingrenzung nach dem Lebensalter der Wahlberechtigten vornehmen.
In der Praxis könnte dies zum Beispiel folgendermaßen aussehen: Der*die Träger*in eines Wahlvorschlags (Liste) wendet sich an die zuständige Meldebehörde und bittet um Mitteilung von Namen, akademischem Grad und Anschrift der wahlberechtigten Personen in einer bestimmten Altersgruppe.

Wie bereits dargelegt, sollte möglichst muttersprachliches Material verwendet werden. Es sollte allgemeine Informationen über den Ausländerbeirat, aber auch über das Wahlrecht enthalten und gegebenenfalls die Kandidat*innen vorstellen. Wenn die Information nicht per Post verschickt wird, kann sie auch mit Helfer*innen verteilt werden. Die Verteilung erfolgt am besten Freitag Nachmittag oder am Wochenende. Straßenzüge nach Plan genau festlegen und Verteiler bestimmen. Material unbedingt in den Briefkasten hineinstecken, nicht halb herausschauen lassen.
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Checkliste für Kandidat*innen

bis Ende Dezember 2020: Kandidat*innenaufstellung und Vorbereitung

  • Aktionen und Termine bis zur Wahl vorplanen
  • Adressen und örtliches Infomaterial zusammenstellen
  • Kandidat*innensuche und Motivierung neuer Kandidat*innen
  • Info-Veranstaltung für Kandidat*innen mit ausländischen Vereinen, Clubs, internationalen Initiativen, Religionsgemeinschaften, Parteien, Gewerkschaften, Schulen und Wohlfahrtsverbänden über Fragen der Kandidaten- und Listenaufstellung
  • Frühzeitige Einberufung einer Versammlung zur Kandidat*innenaufstellung – möglichst bis Anfang Dezember
  • Die erforderlichen Formulare vom Wahlamt (Gemeinde) besorgen und gewissenhaft ausfüllen. Überprüfung der ausgefüllten Formulare auf Vollständigkeit der Angaben und Unterschriften
  • Rechtzeitige Einreichung der Listen möglichst Anfang Dezember! Die Listen samt erforderlichen Formularen müssen spätestens bis zum 4. Januar 2020, 18:00 Uhr bei dem*der örtlichen Wahlleiter*in (Stadt/ Gemeinde) abgegeben werden!

Januar bis März 2020: Wahlkampf. Auf jede Stimme kommt es an.

  • Örtliches Informationsmaterial erstellen (Flugblatt, Faltblatt, Prospekt)
  • Der bisherige Ausländerbeirat informiert über seine Arbeit und die kandidierenden Listen
  • Die Listen informieren über ihre Kandidat*innen, Programm und Vorschläge
  • Informationsveranstaltung
  • Podiumsdiskussion mit Kandidat*innen
  • Kulturfest mit Infotischen, Stellwänden, Gesprächen, Diskussionen
  • Infostände
  • An Veranstaltungen in der Stadt/Gemeinde teilnehmen und Infomaterial zur Wahl verteilen
  • Bei jeder öffentlichen Gelegenheit auf die Wahl hinweisen und zur Stimmabgabe aufrufen
  • Vereine, Treffpunkte, Clubs usw. besuchen, für Wahl werben, Infomaterial verteilen
  • Örtliche und ausländische Presse über die Wahl und die Kandidat*innen informieren (Pressemitteilung, Hintergrundgespräche, Portraits vorschlagen)
  • Plakatierung (Lokale, Geschäfte, Treffpunkte, Ämter, Werbeflächen)
  • Hausbesuche
  • Wahlaufruf verteilen
  • Am Wahltag Fahrdienst zum Wahllokal anbieten
  • Wahlparty am Wahlabend (Presse und alle Interessierten einladen!)

Die Werbung in den sozialen Medien nicht vergessen!

Hinweis: Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei der Wählerwerbung sind der Fantasie (fast) keine Grenzen gesetzt.
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