Home . Kontakt . Impressum . Datenschutz . Newsletter . Intranet

Termine

07.09.2024

agah Plenarsitzung

Obertshausen

Beginn: 09:30 Uhr

Herzlich Willkommen!

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat (agah-LAB) ist der Dachverband von über 80 gewählten kommunalen Ausländerbeiräten in Hessen. Zu unseren Aufgaben gehören u.a. die politische Interessenvertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte auf Landesebene, die Koordination und Unterstützung der Arbeit der kommunalen Ausländerbeiräte und der Einsatz für mehr Chancengleichheit, gegen Diskriminierung und Rassismus.

 


Aktuell

Die agah trauert um Gerhard Merz, einen ihrer innigsten Wegbegleiter und großartigen Menschen.   Die Ausländerbeiräte verlieren mit ihm einen der besten, der ehrlichsten und der authentischsten Politiker, der sich der Interessen und Belange der Migrantinnen und Migranten aus tiefster Überzeugung annahm, wie sonst kein anderer Politiker. Die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten war für ihn kein politisches Thema, sondern eine tiefe innere Überzeugung, für die er sich eingesetzt hat. Auch nach seinem aktiven Wirken als Landtagsmitglied stand er den Ausländerbeiräten und der agah immer mit seinem unschätzbaren Rat zur Seite. Wir werden ihn vermissen und fühlen mit seiner Familie.


Pressemitteilung Nr. 5/2024

Wiesbaden, den 29. April 2024

Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete:

Aktionismus statt ausgewogene Entscheidungsfindung: Die Rechtspopulisten wird’s freuen!

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) kritisiert die gesetzliche Regelung zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Die Entscheidungsfindung war wenig faktenbasiert und glich einem Aktionismus, dessen Ergebnis den Rechtspopulisten in die Hände spielt.

Mit der Möglichkeit, eine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen, zeigt sich nach Auffassung der hessischen Ausländerbeiräte einmal mehr, wohin schnelle und wenig fundierte Entscheidungen führen, denen die nötige Evidenz fehlt: Sie bedienen letztlich rechtspopulistische Interessen.

Die Bezahlkarte steht exemplarisch für eine Politik, die in überstürzten Maßnahmen und zu Lasten der hier lebenden Flüchtlinge ihr Heil sucht“, so der Landesvorsitzende der agah Enis Gülegen heute in Wiesbaden.

Dabei wären eine genauere Analyse und Diskussion angebracht gewesen. „Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“, so Enis Gülegen weiter, der damit auch auf den nicht belegbaren Zusammenhang zwischen baren Geldleistungen und vermehrter Zuwanderung anspielt. „Wer aus seinem Herkunftsland flüchtet und zu uns kommt hat sicher andere Motive, als Geld ins Ausland zu transferieren. Doch selbst wenn es so wäre: Der unaufgeregte Umgang mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zeigt doch, dass die Argumente nicht stimmig sind und es auch anders geht“, so der agah-Vorsitzende.

Da die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte nunmehr den Ländern obliegt, fordern die Ausländerbeiräte die hessische Landesregierung dazu auf, hierbei die Bedürfnisse der Flüchtlinge nicht außer Acht zu lassen: „Die Bezahlkarte ist und bleibt fragwürdig – sich bietende Spielräume in deren Ausgestaltung müssen aber im Sinne der Betroffenen unbedingt genutzt werden“, so abschließend die Aufforderung von Enis Gülegen in Richtung Wiesbaden.


 

Pressemitteilung Nr. 4/2024

Wiesbaden, den 13. März 2024

Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen:

Rechtspopulismus hat in der Integrationspolitik keinen Platz!

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) warnt eindringlich vor der Übernahme rechtspopulistischer Forderungen in hessischen Kommunen und fordert die Landesregierung nachdrücklich dazu auf, sich klar gegen solche Tendenzen zu positionieren.

Mit großer Besorgnis verfolgen die Ausländerbeiräte in Hessen die zunehmende Implementierung rechtspopulistischer Narrative gegenüber Geflüchteten in der Kommunalpolitik.

Kürzlich hat die agah davon Kenntnis erlangt, dass in einem hessischen Kommunalparlament ein Antrag zur Behandlung anstehen wird, der darauf abzielt, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen auf Basis eines Stundenlohns von 80 Cent einzuführen.

„Ein solcher Antrag bedient das Narrativ der Rechtspopulisten von arbeitsunwilligen Geflüchteten und spielt somit genau in die Hände von Rechtspopulisten und Rechtsradikalen, gegen die die Zivilgesellschaft seit Januar dieses Jahres mit Hunderttausenden auf die Straße geht“, so der agah-Vorsitzende Enis Gülegen.

Der Landesvorsitzende weiter: „Zur Wahrheit gehört, dass sehr viele Geflüchtete zur Arbeit bereit sind, ihnen aber hierbei Restriktionen und Verbote in den Weg gelegt werden. Sie zu einer ausbeuterischen Arbeit zu verpflichten, bei der sie maximal 64 Euro im Monat verdienen können, ist schlichtweg unwürdig. Solche Forderungen werden nicht dazu beitragen, AfD-Wähler*innen zurückzugewinnen, sondern sie eher an diese Partei zu binden.“

Darüber hinaus bleibt Folgendes festzuhalten: 

  • Ein solcher Vorschlag würde zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen, jedoch zu keinem erkennbaren wirtschaftlichen oder integrativen Nutzen.
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete ist stark eingeschränkt. Asylbewerber*innen dürfen grundsätzlich erst nach drei Monaten arbeiten, manche sogar erst nach sechs oder neun Monaten. Asylbewerber*innen aus als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern haben überhaupt keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben.
  • Der Weg zur Integration besteht darin, den Geflüchteten umgehend die Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu nehmen und ihnen den Zugang zu sprachlicher und beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen.
  • Angesichts des Fachkräftemangels, unter dem unsere Wirtschaft leidet, ist es weder für die Wirtschaft noch für die Betriebe hilfreich, Menschen auf Grünflächen oder Straßen zu schicken, um sie als Billigstarbeitskräfte auszubeuten.

Die Landesregierung ist in der Pflicht, auf ihre Parteivertreter*innen in den Kommunen Einfluss zu nehmen, um solche populistischen Anträge zu verhindern. Rechtspopulismus kann nicht bekämpft werden, indem er nachgeahmt wird.

Die agah appelliert daher dringend an die Verantwortlichen in Land und Kommune, wachsam zu sein und sich klar gegen rechtspopulistische Tendenzen in der Integrationspolitik zu positionieren. „Es liegt in unserer Verantwortung als Gesellschaft, eine offene, inklusive und gerechte Integration zu fördern, die auf Respekt und Solidarität basiert“, so Enis Gülegen abschließend.


Pressemitteilung Nr. 3/2024

Wiesbaden, 19. Januar 2024

Hanau 2020/2024. >Nie wieder< und >kein Vergessen< heißt: Konsequenzen ziehen!

„Auch vier Jahre nach dem Attentat von Hanau sind keine personellen, sachlichen und strukturellen Konsequenzen gezogen worden. Aufgabe der neuen Landesregierung ist es, diesen Missstand umgehend zu beheben.“

Am 19. Februar 2024 jährt sich das rassistisch motivierte Attentat auf neun Menschen in Hanau zum vierten Mal. Im Dezember 2023 wurde das Ergebnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses präsentiert. Dazu erklärt Enis Gülegen, agah-Vorsitzender:

„Bis heute erschüttert das Leid, das ein einzelner Mensch so erbarmungslos neun unschuldigen Menschen und ihren Angehörigen zugefügt hat. Es ist das Verdienst der vielen engagierten Menschen der „Initiative 19. Februar“, dass bis heute ihre Namen nicht vergessen sind. Es ist das Verdienst der Angehörigen, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss der Perspektive der Opfer große Beachtung eingeräumt hat.“

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, dass neben persönlichem Versagen, auch die Strukturen der Behörden und der gesellschaftlich verankerte Rassismus die Tat in der Form ermöglichten.

„Angesichts einer erstarkenden rassistischen und völkischen Bewegung ist es heute notwendiger denn je, unsere Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen. Auch vier Jahre nach dem Attentat von Hanau sind keine personellen, sachlichen und strukturellen Konsequenzen gezogen worden. Aufgabe der neuen Landesregierung ist es, diesen Missstand umgehend zu beheben,“ so Gülegen weiter.

„Heute aber ist der Tag des Erinnerns - an

Gökhan Gültekin,

Sedat Gürbüz,

Said Nesar Hashemi,

Mercedes Kierpacz,

Hamza Kurtović,

Vili Viorel Păun,

Fatih Saraçoğlu,

Ferhat Unvar und

Kaloyan Velkov.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei ihren Angehörigen. Wir werden nicht nachlassen ihrer gerechten Sache zu dienen, damit sich so eine Tat niemals wiederholt“ so Gülegen abschließend.


Pressemitteilung Nr. 2/2024

Wiesbaden, 27. Januar 2024

Erinnerung leben. Die Ausländerbeiräte Hessens gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.

Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Konzentrationslager Auschwitz von sowjetischen Soldaten befreit. Ausschwitz ist zum Symbol für die Singularität der deutschen Verbrechen an Menschen jüdischen Glaubens geworden. Unerträglich ist uns auch der Gedanke an die unzähligen weiteren Menschen, die dem deutschen Vernichtungswillen zum Opfer fielen. Dazu erklärt Enis Gülegen:

„Heute gedenken wir der Opfer des Nationalsozialismus. Und wir nehmen dieses Datum zum Anlass, uns die Notwendigkeit einer lebendigen Erinnerungskultur erneut vor Augen zu führen. Hessische Nationalsozialisten, Mitläufer und die schweigende Mehrheit haben einen grausamen Beitrag geleistet zum Vernichtungswillen gegen alles jüdische Leben, hier und auf der ganzen Welt.“

In Hadamar wurde eine der todbringendsten Einrichtungen des Euthanasie-Programms ermöglicht. In Kassel leistete die Rüstungsindustrie ihren Beitrag zum mörderischen Angriffskrieg der deutschen Wehrmacht. Überall in Hessen waren Zwangsarbeits- und Vernichtungslager, in Kooperation mit deutschen Wirtschaftsunternehmen, öffentlich wahrnehmbar.

Hessen hat eine braune Vergangenheit, die sich auch in unserer Zeit zeigt und Opfer fordert: NSU, NSU 2.0, Hanau. 1933 waren es der Zusammenschluss von Nationalsozialisten und Unternehmern aus Industrie und Mittelstand, deren Finanzmittel und Netzwerke die Erfolge der NSDAP erst möglich machten. Wenn sich heute wieder Unternehmer und Neonazis treffen, um die Deportation von Menschen zu planen, zeigt sich der historische Auftrag einer lebendigen Erinnerungskultur:

Das mahnende Gedenken an die Singularität der Vernichtung jüdischen Lebens ist die Grundlage für die Verteidigung einer demokratischen und offenen Gesellschaft.

Die Ausländerbeiräte in Hessen sind entschlossen, ihren Kampf gegen Menschenfeindlichkeit in allen ihren Erscheinungsformen konsequent fortzusetzen. Sie sind dem Geiste des Schwurs von Buchenwald verpflichtet, der unser aller Auftrag ist: Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg.


Pressemitteilung Nr. 1/2024

Wiesbaden, 24. Januar 2024

„Die Hessische Landesregierung ist nun in der Pflicht, die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Praxis zu ermöglichen“

Der Landesausländerbeirat Hessen begrüßt die durch den Bundestag beschlossene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Mit der Gesetzesnovellierung wird es zukünftig einfacher und früher möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Damit trägt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz dem Charakter der Bundesrepublik Deutschland als Einwanderungsland Rechnung.

Gerade mit Blick auf antidemokratische Strömungen in Deutschland ist es für die Verteidigung der Demokratie von immenser Bedeutung, allen in Deutschland lebenden Menschen gleichberechtigte Partizipation zu ermöglichen.

Dazu Enis Gülegen, agah-Vorsitzender:

„Bisher war die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ein Privileg von EU-Staatsangehörigen. Mit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird diese Ausnahme endlich Normalität und eine reale Option für die vielen in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine richtige Konsequenz. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen für unsere Demokratie, geht der Bundestagsbeschluss nicht weit genug. Unsere Demokratie braucht alle hier lebenden Demokratinnen und Demokraten, um zukunftsfähig zu bleiben. Daher muss gelten: Alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland eingerichtet haben, müssen im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe die Möglichkeit erhalten, ihre Bürgerrechte und – pflichten wahrzunehmen. Dazu gehört ein kommunales Wahlrecht für alle.“

Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts erfüllt die Bundesregierung eine der elf zentralen Vorschläge der Ausländerbeiräte Hessens zur Förderung der Integration: Flyer „Integration fördern, Hessengestalten: Handlungsfelder“.

Zuständig für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen sind in Deutschland die Bundesländer mit den dortigen Staatsangehörigkeits- bzw. Einbürgerungsbehörden.

„Die Einbürgerungsbehörden sind in der Vergangenheit vor allem durch Kapazitätsprobleme und lange Bearbeitungszeiten aufgefallen. Die Landesregierung ist nun in der Pflicht, die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Praxis zu ermöglichen. Dazu gehört eine Ausweitung der Personalausstattung in den Behörden, moderne und digitale Antragsverfahren sowie eine transparente und schnelle Antragsbearbeitung“, so Enis Gülegen abschließend.