Um in den Ausländerbeirat gewählt zu werden, muss ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht werden. Diese Liste enthält die Namen der Kandidat*innen und muss bis spätestens 5. Januar 2026, 18:00 Uhr bei der/dem Wahlleiter*in der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises eingereicht werden.
Hier erfahren Sie alles über Ihre Kandidatur:
- Wer kann kandidieren?
- Wie kandidiere ich?
- Wie bilde ich eine Liste?
- Welche Formalien muss ich beachten?
Die Angaben beruhen auf den Vorschriften für die Wahl 2026.
Wie kandidiere ich?
Um in den Ausländerbeirat gewählt zu werden, muss ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht werden. Diese Liste enthält die Namen der Kandidat*innen und muss bis spätestens 5. Januar 2026, 18:00 Uhr bei der/dem Wahlleiter*in der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises eingereicht werden.
Wer kann kandidieren?
Kandidieren können:
- Ausländer*innen,
- eingebürgerte Deutsche ausländischer Herkunft und
- deutsche Doppelstaater*innen,
wenn sie
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- mindestens 3 Monate ihren Hauptwohnsitz in der Kommune oder dem Landkreis haben.
Nicht kandidieren dürfen:
- Personen, die dem Gemeindevorstand (Magistrat) angehören,
- Angestellte ab TVöD 9b oder Beamte der jeweiligen Kommune,
- Beschäftigte von kommunalnahen Einrichtungen (z. B. Sparkassen, Eigenbetriebe).
Im Zweifel helfen die agah oder das örtliche Wahlamt weiter.
Wie bilde ich eine Liste?
- Wahlvorschläge (Listen) können ab sofort eingereicht werden.
- Der öffentliche Aufruf zur Einreichung erfolgt bis spätestens 26. Dezember 2025.
- Listen dürfen beliebig viele Kandidat*innen enthalten – empfohlen ist mindestens die Anzahl von Personen, wie Sitze im Beirat zu vergeben sind.
- Bei zu wenigen Kandidat*innen können Sitze unbesetzt bleiben. (Es besteht das Risiko, dass keine Wahl stattfindet.)
- Sollte ein Mitglied aus dem Ausländerbeirat ausscheiden, ist es empfehlenswert, auf der Liste Nachrücker*innen zu berücksichtigen.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Kandidat*innensuche – am besten bis Anfang Dezember 2025 einreichen, um eventuelle Mängel rechtzeitig zu beheben.
Listennamen
Jede Liste braucht einen eindeutigen Namen und eine Kurzbezeichnung (z. B. Internationale Arbeitnehmer*innen-Liste – IAL). Die Aufstellung kann durch jede Wählergruppe, Initiative oder Verein erfolgen.
Versammlung zur Listenaufstellung
Zur Aufstellung der Liste ist eine Versammlung notwendig, an der nur wahlberechtigte Personen stimmberechtig sind. Deutsche Doppelstaater*innen oder Eingebürgerte ohne Wahlrecht dürfen teilnehmen, aber nicht abstimmen.
In der Versammlung wird:
- die Kandidat*innenliste in geheimer Abstimmung gewählt (mind. 3 Wahlberechtigte nötig),
- die Reihenfolge der Kandidat*innen festgelegt,
- eine Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson bestimmt,
- ein Protokoll (Niederschrift) mit allen Angaben erstellt, das von Versammlungsleitung,
- Protokollführung und
- zwei Teilnehmer*innen unterschrieben und an Eides statt bestätigt wird.
Einzureichende Unterlagen
Bis 5. Januar 2026, 18:00 Uhr müssen bei der/dem Wahlleiter*in eingereicht werden:
- Wahlvorschlag (Liste) mit Namen, Geburtsdaten, Berufen und Anschriften der Kandidat*innen (Vordruck KW Nr. 6)
- Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigung (Vordruck KW Nr. 7) Nur nötig für neue Listen.
- Mindestens doppelt so viele Unterschriften wie Sitze (z. B. 22 bei 11 Sitzen)
- Nur erhältlich beim örtlichen Wahlamt.
- Zustimmungserklärung aller Kandidat*innen (Vordruck KW Nr. 9)
- Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeinde/des Landkreises (Vordruck KW Nr. 10)
- Protokoll (Niederschrift) der Aufstellungsversammlung mit Eidesstattlicher Versicherung (Vordruck KW Nr. 11)
- Nachweis über Einbürgerung oder Doppelstaatsangehörigkeit, falls zutreffend (§ 82a KWO)
Formulare gibt es beim Wahlamt oder online unter www.wahlen.hessen.de
| Wichtige Fristen im Überblick |
Vorgang Frist
Einreichung der Wahlvorschläge (Listen) bis 05.01.2026, 18:00 Uhr Wahltermin 15.03.2026 |
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