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Aufenthalt

Positionen der agah

Deutschland ist seit vielen Jahren ein Einwanderungsland. Menschen mit Migrationshintergrund sind ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Durch das Zuwanderungsgesetz wurde zwar ein Paradigmenwechsel bestätigt. Dies reicht aber nicht aus. Die Chancen und Perspektiven, die durch das Zuwanderungsgesetz eröffnet wurden, dürfen nicht durch restriktive Auslegung und nachfolgende gesetzliche Änderungen wieder reduziert oder zunichtegemacht werden. Durch Restriktionen wird Integration nicht verbessert oder gefördert, sondern behindert.

Zuwanderung muss vielmehr weiterhin positiv gewürdigt und auch im aufenthaltsrechtlichen Bereich gefördert werden.

Deshalb fordert die agah vor allem die Rücknahme von Verschärfungen und eine Verbesserung der Rechtssituation.

Wir brauchen politische und rechtliche Schritte, um eine Rücknahme der Verschärfungen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, die durch das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" eingeführt wurden, zu erreichen

Wir wollen eine Initiative, um das Aufenthalts-, das Asylverfahrens-, das Asylbewerberleistungs- und das Staatsangehörigkeitsrecht zugunsten der Betroffenen zu ändern.

Mit den Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union gehen Einschränkungen einher. Die neu eingeführten Voraussetzungen beim Ehegattennachzug sind besonders fragwürdig. Für den Ehegattennachzug gilt nunmehr für beide Partner verbindlich ein Mindestalter von 18 Jahren und die/der Nachziehende muss bereits im Herkunftsland Deutschkenntnisse erwerben und diese vor der Einreise unter Beweis stellen. Insbesondere die nachzuweisenden Sprachkenntnisse stellen für viele Zuwander/innen eine hohe Hürde dar. Für einen Teil der Betroffenen ist diese Hürde kaum noch zu überwinden.

Nach wie vor ist nicht gesichert, dass für die Betroffenen in allen Herkunftsländern und wohnortnah ein geeignetes Angebot an Deutschkursen vorhanden und allgemein zugänglich ist. Ein garantierter Zugang wird letztlich nur finanziell gut gestellten Personen gelingen. Damit werden wirtschaftlich stark positionierte Menschen mit Migrationshintergrund beim Familiennachzug bevorzugt und Diskriminierung zugelassen. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, dass von Staatsangehörigen einiger Länder (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika) Sprachkenntnisse vor der Einreise nicht gefordert werden. Es sind dies jedoch gerade Länder, in denen der Zugang zu Sprachangeboten höchstwahrscheinlich sehr einfach gelingen würde.

Im Ergebnis wird dadurch künftig in vielen Fällen der Familiennachzug hinausgezögert und womöglich verhindert. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie wird untergraben. Die Verunsicherung auch unter den bereits in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund nimmt durch solche Maßnahmen zu. Verbesserungen der Integration oder des gesellschaftlichen Klimas sind unter diesen Bedingungen kaum möglich.

Hingegen sollte vielmehr der Familiennachzug auch für noch im Ausland lebende Eltern bzw. Großeltern großzügiger als bisher zugelassen werden.

Die Einbürgerung unter genereller Hinnahme entstehender doppelter ggf. mehrfacher Staatsangehörigkeit für EU-Bürger/innen und Schweizer/innen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Akzeptanz entstehender mehrfacher Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungen ist auch auf andere Herkunftsstaaten auszuweiten.


Auf dieser und den folgenden Seiten haben wir für die die wichtigsten Informationen und Materialien rund um das Thema Zuwanderung und Aufenthalt zusammengestellt.

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Materialien

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