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Der Ausländerbeirat: Arbeit und Aufgaben

Der Ausländerbeirat ist die aus einer demokratischen Wahl hervorgehende Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Seine gesetzliche Grundlage ist die Hessische Gemeindordnung (HGO).

Er wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl findet 2026 in ganz Hessen statt!  

Die Hauptaufgabe der Ausländerbeiräte ist die - politische - Interessenvertretung der ausländischen Einwohner*innen in Ihrer Kommune. Und er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen. Der Ausländerbeirat setzt sich für die Anliegen der Migrantinnen und Migranten ein. Das gesetzlich garantierte Antrags- und Mitspracherecht hilft ihm dabei.

Die Ausländerbeiräte leisten seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Integrationspolitik. Sie ermöglichen politische Teilhabe über das Wahlrecht hinaus, sie bringen Anregungen in die Kommunalpolitik ein. Sie setzen sich nachdrücklich für die Verbesserung der Lebenslagen von Migrantinnen und Migranten ein. Und: Sie nehmen Partei gegen Rassismus und Diskriminierung! 

Der Ausländerbeirat ist das Sprachrohr der Migrantinnen und Migranten in Ihrer Stadt bzw. in Ihrem Landkreis!

Die Ausländerbeiräte in Hessen haben schon vieles erreicht:

  • sei es die Einrichtung einer Beratungsstelle für ausländische Frauen,
  • die Bereitstellung von Friedhofsplätzen, auf denen nach den Richtlinien des Islam bestattet werden kann,
  • die Einrichtung einer regionalen Antidiskriminerungsstelle
  • oder die verbindliche Festschreibung einer Quote, damit ein Teil von Ausbildungsplätzen in der öffentlichen Verwaltung mit nichtdeutschen Bewerber*innen besetzt wird.

Überall dort, wo Ausländerbeiräte aktiv sind, funktioniert das Zusammenleben zwischen Deutschen und Ausländern besser und gibt es weniger Benachteiligungen und Diskriminierungen.
Was andere erreicht haben, können auch Sie verwirklichen!

 

Die Arbeit im Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat ist überethnisch, arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Die Themen, mit denen Sie sich im Ausländerbeirat beschäftigen, können sehr verschieden sein. Es hängt oft von den örtlichen Gegebenheiten in der Kommune ab. Und natürlich davon, welche Schwerpunkte Sie selbst sich setzen wollen.

Die Arbeit des Ausländerbeirates kann also sehr vielfältig sein. Aber keine Sorge: Kein Mitglied kann alle Aufgaben wahrnehmen. Das ist auch nicht nötig, denn auf die Teamarbeit kommt es an.

Der Ausländerbeirat trifft sich in der Regel einmal im Monat. In den Sitzungen wird über die laufende und die künftige Arbeit beraten. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und der politischen Zielsetzungen und Forderungen an die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) und den Gemeindevorstand (Magistrat)
  • Information und Beratung der kommunalen Organe und der Verwaltung sowie das Erarbeiten von Anträgen und Stellungnahmen zu einzelnen Themen
  • Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und Kommissionen und  Wahrnehmen der Anhörungsbefugnisse
  • Information der Öffentlichkeit über die Arbeit und Forderungen des Ausländerbeirates
  • Organisation von Informationsveranstaltungen und Festen.

Wichtig ist es für die Mitglieder des Ausländerbeirates Kontakte zu pflegen:

  • Kontakte zu den Vereinen, damit man weiß, was die Wählerschaft vom Ausländerbeirat erwartet (Jugendtreff, Kindergartenplätze, Sprachkurse, Vereinsräume, Wohnungen ...).
  • Kontakte zu den Gemeindevertreter*innen (Stadtverordneten) aller demokratischen Parteien und dem Gemeindevorstand (Magistrat). Diese Gremien treffen Entscheidungen, von denen auch die ausländische Bevölkerung betroffen ist.
  • Kontakte zur Verwaltung, weil sich vieles nur mit ihrer Hilfe realisieren lässt.
  • Kontakte zu den Ausländerbeiräten in Ihrer Nähe und Kontakte zur agah, weil man dadurch neue Anregungen für die Arbeit bekommt und durch eine Kooperation etwas auf die Beine stellen kann, das alleine nicht möglich wäre.

Wissen bereichern: 
Um eine effektive und erfolgreiche Arbeit zu leisten, braucht der Ausländerbeirat Personen, die sich über ihr bereits vorhandenes Wissen hinaus auf den verschiedensten Gebieten fachkundig machen: Schule, Ausländerrecht, Soziales, Jugend oder Verwaltungsabläufe. Aber nicht jeder kann und muss alles beherrschen. Auch hier gilt es, Arbeit aufzuteilen, damit sie kompetent und ohne Überlastung des Einzelnen erledigt werden kann. Und wenn man sich das Wissen erst aneignen muss, braucht das kein Problem zu sein. Dafür gibt es Seminare, z.B. von der agah organisiert, in denen man Fachreferate hören und - noch wichtiger - Mitglieder aus anderen Ausländerbeiräten kennen lernen kann.

Grenzen erkennen:
Natürlich kann ein Ausländerbeirat nicht alles regeln. Ein Ausländerbeirat allein kann zum Beispiel keinen neuen Wohnraum, Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffen. Er kann sich aber dafür einsetzen und für eine gerechtere Verteilung vorhandenen Wohnraumes sorgen. Die bestehenden ausländerrechtlichen Regelungen kann er nicht ändern. Dennoch kann er dazu beitragen, dass die Spielräume zugunsten der Betroffenen genutzt werden.

 

Die Rechte des Ausländerbeirats

Der Ausländerbeirat ist mit Rechten und Befugnissen ausgestattet. Diese Mitwirkungsrechte sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) § 88 verbindlich geregelt. So ist sicher gestellt, dass der Ausländerbeirat über alle Angelegenheiten informiert wird, die Ausländer*innen betreffen. Er hat in allen für ausländische Einwohner*innen wichtigen Fragen ein Antrags-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht  (§ 88 HGO). Darüber hinaus verfügen viele Ausländerbeiräte auch über ein Rederecht in der Gemeindevertretung.

Finanzielles, Kündigungsschutz:
Die Mitgliedschaft im Ausländerbeirat ist ein Ehrenamt, von dem man keine finanziellen Vorteile erwarten darf. Das Gesetz stellt aber sicher, dass auch keine Nachteile entstehen. So haben die Mitglieder des Ausländerbeirates in bestimmten Fällen Anspruch auf die Zahlung von Sitzungsgeldern, Fahrtkosten- und Verdienstausfallentschädigung. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, wie er Gemeindevertreter*innen ebenfalls zusteht.