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Familiennachzug

Positionen der agah

Mit den Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union 2005 gingen ein Vielzahl von Einschränkungen, auch beim Familiennachzug, einher. Insbesondere die Voraussetzungen beim Ehegattennachzug sind besonders fragwürdig. Für den Ehegattennachzug gilt seither für beide Partner verbindlich ein Mindestalter von 18 Jahren und die/der Nachziehende muss bereits im Herkunftsland Deutschkenntnisse erwerben und diese vor der Einreise unter Beweis stellen. Gerade die nachzuweisenden Sprachkenntnisse stellen für viele Zuwander/innen eine hohe Hürde dar. Für einen Teil der Betroffenen ist diese Hürde kaum noch zu überwinden.

Nach wie vor ist nicht gesichert, dass für die Betroffenen in allen Herkunftsländern und wohnortnah ein geeignetes Angebot an Deutschkursen vorhanden und allgemein zugänglich ist. Ein garantierter Zugang wird letztlich nur finanziell gut gestellten Personen gelingen. Damit werden wirtschaftlich stark positionierte Menschen mit Migrationshintergrund beim Familiennachzug bevorzugt und Diskriminierung zugelassen. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, dass von Staatsangehörigen einiger Länder (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika) Sprachkenntnisse vor der Einreise nicht gefordert werden. Es sind dies jedoch gerade Länder, in denen der Zugang zu Sprachangeboten höchstwahrscheinlich sehr einfach gelingen würde.

Im Ergebnis wird dadurch in vielen Fällen der Familiennachzug hinausgezögert und womöglich verhindert. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie wird untergraben. Verbesserungen der Integration oder des gesellschaftlichen Klimas sind unter diesen Bedingungen kaum möglich.

Die agah will daher eine Erleichterung des Familiennachzug. Auch für noch im Ausland lebende Eltern bzw. Großeltern sollte großzügiger als bisher zugelassen werden.