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Wahl zum Ausländerbeirat

Die Ausländerbeiräte in Hessen werden von der ausländischen Bevölkerung direkt gewählt.

In allen Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner gemeldet sind, kann eine Wahl durchgeführt werden. Allerdings können sich die Kommunen seit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung im Mai 2020 auch dafür entscheiden, eine benannte "Integrationskommission" anstelle eines demokratisch gewählten Ausländerbeirates einzurichten.

Aber: auch wenn die Grenze von mehr als 1000 ausländische Einwohner*innen unterschritten wird, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln; fakultativ ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene.

Alle fünf Jahre sind die ausländischen Einwohner/innen somit in bisher mehr als 100 hessischen Kommunen und Landkreisen aufgerufen, zur Wahl zu gehen und ihren Ausländerbeirat zu wählen. Die nächste Wahl findet im Frühjahr 2026 statt. Die Zahl der in den Beirat zu wählenden Vertreter liegt zwischen drei und 37.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

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