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Frauen

Positionen der agah

Nach wie vor existiert trotz verfassungsrechtlicher Gleichstellung, Schutz durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, spezielle Beauftragte und Frauenquoten eine soziale und wirtschaftliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. Frauen mit Migrationshintergrund sind davon ebenso, mitunter noch stärker betroffen. Es sind daher spezielle Aktivitäten nötig, um die persönliche, gesellschaftliche und ökonomische Gleichstellung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund voranzubringen und damit zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation und Position in allen gesellschaftlichen Bereichen zu gelangen.

Unsere konkreten Vorschläge

  • Sensibilisierung der Gleichstellungsbeauftragten und –büros für das Thema „gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund" und Durchführung hierfür geeigneter Maßnahmen auf Landesebene
  • ein differenziertes Beratungsangebot für allein erziehende Frauen mit Migrationshintergrund, das ihre spezielle Situation berücksichtigt und mehrsprachig angeboten wird
  • finanzielle und personelle Unterstützung von Familienbegegnungs- und Familienbildungszentren, wodurch Angebote in unterschiedlichen Sprachen ermöglicht werden. Weiterhin sollen die finanziellen Mittel für Frauenhäuser und ihre Beratung erhöht werden
  • Erhöhung der Teilnahme von Mädchen an Klassenfahrten und am Schulsportunterricht. Hierzu sollen stärker als bisher die Eltern einbezogen werden und gezielte Ansprache und Aufklärung in den Communities erfolgen und Eltern Mitwirkungsmöglichkeiten gezielt angeboten werden
  • ein spezielles psychologisches bzw. psychotherapeutisches Beratungsangebot für Frauen mit Migrationshintergrund, die von Gewalt bedroht sind oder bereits Opfer von Gewalt wurden
  • rechtliche und politische Schritte, um Frauen mit Migrationshintergrund, die von Gewalt bedroht sind oder bereits Opfer von Gewalt wurden, einen sicheren, verlängerbaren Aufenthaltstitel (und nicht lediglich eine auf die Dauer eines etwaigen Strafverfahrens beschränkte Aufenthaltserlaubnis) zu ermöglichen
  • strikte Strafverfolgung und Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten bei Zwangsheiraten
  • Förderung der interkulturellen Kompetenz und Vernetzung (etwa bei Drogenmissbrauch) im Bereich von Kliniken und Krankenhäusern

Arbeitswelt

Besonders wichtig ist es aus der Sicht der agah unter anderem, Frauen mit Migrationshintergrund zu unterstützen, die nach einer Familienpause in den Beruf zurückkehren wollen. Zwar ist die Möglichkeit einer bis zu dreijährigen Elternzeit gesetzlich festgeschrieben. Allgemein müssen junge Mütter, die danach an den Arbeitsplatz zurückkehren, den Alltag und die Betreuung ihres Kindes organisieren. Dennoch ist es für Frauen mit Migrationshintergrund oftmals schwieriger, nach einer Familienpause an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Diese Schwierigkeiten gehen nicht vom Arbeitsplatz aus. Sie resultieren vielmehr aus dem Verständnis und den Erwartungen, die im Hinblick auf die Berufstätigkeit von Frauen mit Migrationshintergrund, die Mutter geworden sind, gelten. Oftmals werden gerade jungen Frauen mit Migrationshintergrund patriarchalische Vorstellungen entgegen gehalten, die sich mit den Anforderungen des Berufslebens nicht in Einklang bringen lassen. Deshalb brauchen besonders Frauen und Mütter mit Migrationshintergrund Hilfestellung und Unterstützung, wenn sie an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Auch bei der Berufswahl sind Aktivitäten zur Förderung junger Frauen mit Migrationshintergrund notwendig. Jugendliche konzentrieren sich bei der Berufswahl oftmals auf nur wenige, gut bekannte Berufsbilder. Die Ausbildungsbetriebe in diesen Berufen können dann die Vielzahl von Bewerber/innen nicht vollständig berücksichtigen. Demgegenüber gibt es Ausbildungsberufe mit zu geringer Nachfrage, die nur einen geringen Bekanntheitsgrad haben. Bei den Eltern bestehen hohe Erwartungen an die berufliche Zukunft ihrer Kinder. Zugewanderte Familien sind allerdings oftmals über die Vielfalt und die große Zahl möglicher Ausbildungsberufe besonders unzureichend informiert. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen und insbesondere die Eltern miteinzubeziehen, um damit das notwendige Vertrauen bei den Eltern zu schaffen und ihre Unterstützung zu finden.

Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung finden sich insgesamt noch zu wenige Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund. Gerade Muslima sind dort aufgrund des gesetzlichen „Kopftuchverbots" als Lehrerinnen und Beamtinnen im Landesdienst besonderen Einschränkungen ausgesetzt. Allerdings muss sich die alltägliche Wirklichkeit auch in Ämtern und Behörden widerspiegeln. Beschäftigte mit Migrationshintergrund müssen deshalb auch dort einen gleichberechtigten und akzeptierten Platz einnehmen können.

  • Aufhebung des gesetzlichen „Kopftuchverbots" für Lehrerinnen im Landesdienst und Beamtinnen
  • Förderung der Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung und außerschulischen bzw. außerbetrieblichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund durch geeignete, bedarfsgerechte Maßnahmen und Projekte (etwa Umschulungsmaßnahmen, Bewerbungstrainings, Computerkurse). Dazu gehört es auch, diese Angebote flächendeckend vorzusehen
  • speziell an den Bedürfnissen der Frauen mit Migrationshintergrund orientierte Berufsbildungsprogramme in den Sprachen der Herkunftsländer
  • frühzeitige, qualifizierte Berufsberatung von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund und deren Eltern
  • besondere Berücksichtigung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund bei Ausbildung, Stellenausschreibungen und Einstellungen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung

Spracherwerb

Neuzuwanderinnen haben Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Neuerdings müssen sie in den meisten Fällen bereits bei der Einreise über Sprachkenntnisse verfügen. Dennoch müssen die erlernten Deutschkenntnisse weiter angewandt werden, damit sie sich verfestigen. Gerade junge Mütter mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren fehlt es jedoch oftmals an einer Gelegenheit dazu. „Mama lernt Deutsch"-Kurse setzen erst später an, wenn die Kinder bereits Grundschulen und Kindergärten besuchen. Müttern von Kleinkindern unter 3 Jahren steht kein adäquates Angebot zur Verfügung. Die Angebotspalette bei den Sprachlehrangeboten ist daher stetig um Angebote, die noch stärker als bisher auf die persönlichen und familiären Bedürfnisse von Frauen mit Migrationshintergrund eingehen, zu erweitern.

Wir brauchen

  • Ergänzung der Sprachlehrprogramme um ein Angebot, das sich an junge Mütter mit Kleinkindern im Alter unter 3 Jahren richtet
  • Sprachlehrangebote, die vermehrt die Themen Bildung und Erziehung behandeln
  • Förderung der Einstellung von Erzieherinnen, die selbst Migrationshintergrund haben, in Kindertagesstätten und Kindergärten. Dies dient den Kindern und darüber hinaus können sie auch leichter Zugang zu jungen Frauen mit Migrationshintergrund finden, deren Kinder die Einrichtungen besuchen
  • Ausbau des begleitenden Kinderbetreuungsangebots bei Integrationskursen

Seniorinnen

    • bedarfsgerechte Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund im Seniorenalter. Diese Angebote sind zu entwickeln, zu koordinieren und sollen landesweit zur Verfügung stehen

    Für Hessen insgesamt erwarten die Wissenschaftler bis 2020 keinen Bevölkerungszuwachs mehr. Dann allerdings werden 20,8 Prozent aller Hessen älter als 65 Jahre sein. Rund zwölf Prozent der Bevölkerung besitzen keinen deutschen Pass[1]. Die Zahl derjenigen, die einer nicht-christlichen Religion angehören, wächst ebenso wie die Zahl der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund. Die Frauen, die ihren Männern nach Deutschland gefolgt sind und jetzt über 50 Jahre alt sind, haben in den meisten Fällen nicht die Gelegenheit gehabt, die deutsche Sprache richtig zu erlernen. Sie müssen sich sprachlich auf ihren Mann verlassen und leben zurückgezogen. Sofern sie Witwen werden, sind sie verstärkt auf ihre Kinder angewiesen.

    [1] Deutschland 2020 – Die demographische Zukunft der Nation, S. 75


    Materialien

    Familien- und Gleichberechtigungsaspekte

    Stellungnahme der agah in der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 28.01.2011


    Zwangsheirat und Integration von Migrantinnen

    Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Hessischen Landtag. Oktober 2006

      Die Anträge im Wortlaut