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Aufenthaltsrecht

Positionen der agah

Seit vielen Jahrzehnten kritisiert die agah das Aufenthaltsrecht als ein Abwehrrecht, das eine Willkommenskultur in Deutschland verhindert. Auch das neue Aufenthaltsrecht seit 2005 hat daran nur wenig geändert. Nach wie vor sind restriktive Auslegung und vor allem rigide Ausweisungsbestimmungen Hemmschuhe für gelingende Integration.

Zwei der aktuellen Forderungen sind:

Mehr Transparenz bei der Sicherheitsüberprüfung

Begriffe wie „Terrorismusnähe" oder „Terrorismusbezug" sollen überprüft, eindeutig definiert und verständlich gemacht werden. Einem Generalverdacht gegenüber Personen, die z.B. Mitglieder in als gemeinnützig anerkannten und durch deutsches Recht zugelassenen Vereinen sind, muss entgegengewirkt werden.

Ermessensausübung bei Verwaltungsentscheidungen zugunsten der Betroffenen

Die Ausländerbehörden müssen in vielen Fällen Ermessensentscheidungen treffen. Handlungsspielräume sollen auf allen Ebenen im positiven Sinne für Betroffene genutzt werden.

Mehr Positionen zur Regelung einer künftigen Zuwanderung finden Sie in der Stellungsnahme der agah, die anlässlich der Anhörung der Enquetekommission des Hessischen Landtags "Migration und Integration" am 02.03.2012 abgegeben wurde.

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