Home . Kontakt . Impressum . Datenschutz . Newsletter . Intranet

Härtefälle

Positionen der agah

Einführung von kommunalen Härtefallkommissionen Härtefallkommissionen

Die bestehende Härtefallkommission auf Landesebene hat die Möglichkeit, in besonders gravierenden Einzelfällen abweichend von der Rechtslage die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis empfehlen zu können. Die agah unterstützt die Einführung einer solchen Möglichkeit auch im kommunalen Bereich.

Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Die so genannten Papierlosen ("Sans Papiers") passen nicht in das Kategoriensystem der verschiedenen Migrant/innengruppen. Ohne Aufenthaltsstatus bzw. behördliche Meldung und ohne die Möglichkeit eines geregelten Verfahrens leben sie im Untergrund. Sie arbeiten vor allem auf dem Bau und in der Landwirtschaft, Frauen arbeiten vor allem im Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie in privaten Haushalten. Die Schätzungen über die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsstatus für Deutschland belaufen sich auf bis zu einer Million Menschen, die sich in einer rechtlosen Situation befinden. Auch für Menschen ohne Aufenthaltsstatus müssen soziale Mindeststandards gewährleistet und zugänglich sein.

Deshalb fordert die agah

  • politische Schritte, um die Lage der Menschen ohne Aufenthaltsstatus („Illegale") in Hessen zu verbessern
  • eine Kampagne und Initiative auf Bundesebene, um eine Legalisierungsmöglichkeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis zu erreichen
  • die Eröffnung eines Zugangs für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Menschen ohne Aufenthaltsstatus („Illegale") stehen häufig in prekären und unangemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und haben deshalb keine Chance, sozialversicherungspflichtig tätig zu werden. Damit ist für sie auch die Aufnahme in einer gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung ausgeschlossen. Sie haben keine Möglichkeit, auf diesem Weg Gesundheitsleistungen zu erhalten. Menschen ohne Aufenthaltsstatus soll nach dem Beispiel der humanitären Sprechstunden des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt (Afrika- und Roma-Sprechstunde) eine Gesundheitsversorgung zugänglich sein. Die Nichtbehandlung der teilweise ansteckenden Krankheiten gefährdet sowohl die Betroffenen als auch andere. Die medizinische Grundversorgung ist ein Menschenrecht, das unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet sein muss.
  • eine gesetzliche Vereinbarung bezüglich der Aufnahme der Kinder von Menschen ohne Aufenthaltsstatus („Illegale") in die Schule. In Hessen gibt es bereits für „geduldete" Kinder nur ein Schulbesuchsrecht, aber keine Schulpflicht. In einem Erlass vom 12. Oktober 2005 wurde zudem ausgeführt, Kinder und Jugendliche ohne ausländerrechtliche Duldung seien nicht zum Schulbesuch berechtigt. Das Votum des Kulturpoltischen Ausschusses, Kindern von so genannten „Illegalen" den Schulbesuch zu ermöglichen, ist zu berücksichtigen.