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Liebe Freund*innen,

mit den landesweiten Ausländerbeiratswahlen am 14. März 2021 fanden in Hessen bereits zum siebten Mal nach der Verankerung der Ausländerbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung nahezu flächendeckend Abstimmungen über die zukünftige Zusammensetzung der Interessenvertretung aller Nichtdeutschen statt.

Ganz gleich, ob Sie erstmalig kandidieren oder aber als Mitglied eines bestehenden Ausländerbeirats eine Wiederwahl anstrebten: Die nachfolgenden Seiten informieren Sie über die Wahl 2021, enthalten wertvolle Tipps und Anregungen und versetzen Sie in die Lage, „alles richtig zu machen“. Die Existenz von Ausländerbeiräten in über 80 hessischen Städten und Gemeinden belegt, dass viele Personen engagiert mitwirken und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten wirkungsvoll einbringen.

Kommunale Integrationspolitik ist heute ohne Ausländerbeiräte nicht mehr denkbar! Seien auch Sie dabei und gestalten Sie lokale Politik mit! Der Ausländerbeirat bietet Ihnen hierfür eine entsprechende Plattform.

Auch in der Wahlzeit 2021 - 2026 wird uns die Arbeit nicht ausgehen. Als Anlaufstelle, Interessenvertretung und Sprachrohr der ausländischen Bevölkerung „vor Ort“ bleiben Ausländerbeiräte unverzichtbar!

Mit einer starken Beteiligung an den Ausländerbeiratswahlen müssen wir klare Zeichen setzen:

  • Gleiche Rechte für alle!
  • Für eine Integration ohne Verlust der eigenen Identität!
  • Gegen Rechtsextremismus und Rassismus - für ein friedliches Zusammenleben!

Natürlich können unsere Ausländerbeiräte vor Ort nicht alle Probleme und Übel dieser Welt beseitigen. Aber je mehr Menschen wählen gehen und nach der Wahl im  Ausländerbeirat aktiv sind oder ihn begleiten, desto wirkungsvoller können wir unsere gemeinsamen Interessen ausdrücken und durchsetzen.

Diese Seiten unterstützen Sie bei der Mobilisierung von Wähler*innen im Wahlkampf und geben Ihnen Tipps für die Zeit nach der Wahl. Haben Sie noch weitere Fragen, Probleme oder Anregungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne.


Enis Gülegen                  
Vorsitzender

Kurz und Knapp - Was ist neu bei dieser Wahl?

Neu bei dieser Wahl ist:

  • Die Wahl der Ausländerbeiräte findet am gleichen Tag wie die Wahl der Gemeindevertretungen statt.
  • Die Wahlbezirke, das heißt die Räume, in denen gewählt werden kann, gelten für alle Wahlen der Gemeinde am 14. März 2021. Die Stimmabgabe für den Ausländerbeirat findet also im gleichen Raum statt wie die für die Wahl der Gemeindevertretung. Vorteil: Seit dieser Wahl kann in viel mehr Wahllokalen gewählt werden!
  • Es werden keine gesonderten Wahlorgane für die Ausländerbeiratswahl gebildet. Die Aufgaben der Wahlorgane für die Ausländerbeiratswahl werden ab dieser Wahl von den Wahlorganen für die Gemeindewahl übernommen.
  • Aufgrund der rechtlichen Verankerung der Ausländerbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) waren bisher alle Städte und Gemeinden zur Wahl eines Ausländerbeirats verpflichtet, wenn in ihnen mehr als 1000 Ausländer*innen gemeldet sind. Maßgebend für die Zahl der Ausländer*innen sind die zuletzt vor der Bestimmung des Wahltages vom Hessischen Statistischen Landesamt festgestellten Einwohnerzahlen (§ 148 Abs. 1 HGO). Die Zahl gilt weiter. Jetzt können die Kommunen jedoch beschließen, anstelle eines gewählten Ausländerbeites eine benannte Integrations-Kommission einzurichten.

Weithin gilt:

  • Kommunen mit weniger als 1000 ausländischen Einwohner*innen können auf freiwilliger Basis einen Ausländerbeirat wählen lassen. Ähnliches gilt für Ausländerbeiräte auf Kreisebene, die in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) als freiwillige Gremien verankert sind.
  • Zu den ausländischen Einwohner*innen zählen u.a. auch Asylbewerber*innen, Personen mit Flüchtlingsstatus und Staatenlose. Auch EU-Bürger*innen, die bereits bei den allgemeinen Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen, sind bei Ausländerbeiratswahlen wahlberechtigt.
  • Der Ausländerbeirat hat mindestens drei, höchstens 37 Mitglieder. Die genaue Zahl ist in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt (§ 85 HGO). In der Hauptsatzung wird auch geregelt, ob eine Gemeinde die Briefwahl zulässt (siehe § 58 KWG).
  • Die Wahlen finden nach den Bestimmungen der HGO bzw. HKO sowie des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) statt. Demnach werden die Ausländerbeiräte nach den gleichen Grundsätzen wie die Gemeindevertretungen und die Ortsbeiräte gewählt.

Dein Ansprechpartner: Stefan Zelder