Hier sehen Sie alle wichtigen Fristen insbesondere für Kandidatinnen und Kandidaten.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Datum | Frist | Zuständig/Betrifft | ||
29.11.1997 | Letzter Geburtstermin für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) und für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht). | Kandidaten /Wähler | ||
29.05.2015 | Stichtag: Anmeldung am Wohnort für die Wählbarkeit. Als Kandidat für die Ausländerbeiratswahl an seinem Wohnort kann nur antreten, wer sich spätestens an diesem Tag mit Hauptwohnung in seiner Gemeinde anmeldet. Wichtig für Kandidaten und Listen: | Kandidaten | ||
29.08.2015 - 3. Monat | Stichtag: Anmeldung am Wohnort für die Wahlberechtigung. Wählen gehen am 29. November 2015 kann nur, wer sich spätestens an diesem Tag mit Hauptwohnsitz anmeldet. | Wähler | ||
11.09.2015 79. Tag | Letzter Tag für die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen). Bereits vorher können jedoch schon Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 22 KWO). | Wahlleiter | ||
21.09.2015
| Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen) bis 18 Uhr (§ 13 Abs. 1 KWG). Es empfiehlt sich, die Unterlagen jedoch bereits vorher einzureichen, damit eventuelle Mängel noch behoben werden können (§ 22 Abs. 1 KWO) – am besten vor der Abreise in die Sommerferien (Ende Juli). | Kandidaten bzw. Wählergruppen/Listen | ||
02.10.2015 58.Tag | Tag der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (Listen) (§ 15 Abs. 1 KWG). Nur noch bis zu diesem Tag besteht auch die Möglichkeit den Wahlvorschlag nachzubessern oder zurückzunehmen. Innerhalb von zwei Tagen nach der Entscheidung über Nichtzulassung kann gegen die Nichtzulassung Einspruch eingelegt werden. | Wahlausschuss/Listen | ||
04.10.2015 56. Tag | Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Ablehnung von Wahlvorschlägen (Listen) (§ 15 Abs. 3 KWG) | Gemeinde/Listen | ||
12.10.2015 48. Tag | Spätester Tag der öffentlichen Bekanntmachung der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge (Listen). | Wahlleiter | ||
18.10.2015 42. Tag | Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Wählerverzeichnis, die am Wahltag wahlberechtigt sind (§ 9 KWO). | Gemeindevorstand | ||
05.11.2015 24. Tag | Spätester Tag für die öffentliche Bekanntmachung der Wahl und an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt das Wählerverzeichnis ausgelegt wird (§ 11 KWO). | Gemeindevorstand | ||
08.11.2015 21. Tag | Spätester Tag des Zugangs der Wahlbenachrichtigung (§ 10 Abs. 1 KWO). | Gemeindevorstand | ||
09.11.2015 20.Tag | Erster Tag für die Einsicht in das Wählerverzeichnis. (§8 Abs. 2 KWG) Es empfiehlt sich, das Verzeichnis auf nicht aufgeführte Wahlberechtigte zu überprüfen. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. | Gemeindevorstand/Wähler/Kandidaten | ||
13.11.2015 16.Tag | Letzter Tag für die Einsicht in das Wählerverzeichnis (§ 8 Abs. 2 KWG). | Gemeindevorstand/Wähler/Kandidaten | ||
26.11.2015 3.Tag | Erster möglicher Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses (§ 15 KWO). | Gemeindevorstand | ||
28.11.2015 1. Tag | Letzter möglicher Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses (§ 15 KWO). | Gemeindevorstand | ||
29.11.2015 | Wahltag. Ab 18 Uhr Zählung der Stimmzettel. Auszählung der Stimmen, ggf. Feststellen des vorläufigen Wahlergebnisses. | Wähler/ Wahlvorstand | ||
30.11.2015 | Tag nach der Wahl, ggf. Fortsetzung der Auszählung bis zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses. | Auszählungs- oder Wahlvorstände | ||
01.12.2015 | Beginn der Wahlzeit der neu gewählten Ausländerbeiräte (§ 59 KWG). | Gewählte | ||
11.12.2015 | Spätester Tag für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss (§ 54 KWO). | Wahlausschuss | ||
10.01.2016 | Spätester Tag für die konstituierende Sitzung der neu gewählten Ausländerbeiräte. Spätestens sechs Wochen nach der Wahl müssen die Ausländerbeiräte erstmalig zusammentreten und sich konstituieren (§ 87 Abs. 2 HGO). | Gemeinde/Gewählte |
KWG= Hessisches Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 796).
KWO= Kommunalwahlordnung in der Fassung vom 26. März 2000, (GVBl. I S.198, 223), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl.I S. 927, 932), berichtigt (GVBl. 2012, S. 20).