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Rosa Karte

Die Bedeutung für ehemalige türkische Staatsangehörige

Türkische Staatsbürger, die in Deutschland eingebürgert werden möchten, müssen dafür grundsätzlich die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben. Zur Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, persönlich einen Antrag beim zuständigen Generalkonsulat zu stellen. Nachdem das türkische Innenministerium das Verfahren auf Ausbürgerung genehmigt hat, teilt es dies der deutschen Behörde mit. Erst wenn die Einbürgerung in Deutschland abgeschlossen ist und die türkischen Personalausweise und Reisepässe für ungültig erklärt wurden, kann bei den türkischen Generalkonsulaten eine sog. „Rosa Karte" beantragt werden.

Ehemaligen türkischen Staatsangehörigen wird mit der „Rosa Karte" weitgehend die gleiche Rechtsstellung eingeräumt wie türkischen Inländern. Inhaber der Rosa Karte und deren gesetzmäßige Erben dürfen in der Türkei zum Beispiel arbeiten, Erbschaften regeln oder antreten, Geschäfte tätigen und vieles mehr. Inhaber der Rosa Karte dürfen in der Türkei allerdings nicht wählen und kein staatliches Amt innehaben. Der Fortbestand der Rechte in der Türkei ist geregelt in dem türkischen Gesetz Nummer 4112 von 1995.

Mit der „Rosa Karte" entsteht keine doppelte Staatsangehörigkeit, vielmehr bleiben die betreffenden eingebürgerten Deutschen in der Türkei deutsche Staatsangehörige, die aber weitreichende gesetzliche Vergünstigungen genießen.

Wichtig: Die Beantragung oder der Besitz einer „Rosa Karte" hat keinerlei Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit und führt auch nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, da die „Rosa Karte" ja gerade nur an ausgebürgerte, ehemalige Türk/innen ausgegeben wird.