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Wie kandidiere ich für den Vorstand?

Der Vorstand der agah besteht aus 7 Personen, einem/einer Vorsitzenden und sechs Stellvertreter/innen, die vom Plenum der agah für jeweils 2 Jahre und sechs Monate gewählt werden.  Die nächste Wahl findet im Frühjahr 2011 statt.

 

Kandidieren kann nur, wer auch Mitglied in einem kommunalen Ausländerbeirat ist, der der agah angehört. 

 

 

Die Kandidatur setzt zwingend eine schriftliche Bewerbung voraus, die spätestens 3 Wochen  vor dem Wahltag bei der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Kandidaturen nach diesem Stichtag können nicht mehr für die Wahl  zugelassen werden!

 

Die Bewerbung muss folgende Angaben des Bewerbers/der Bewerberin enthalten:      

-    Nachname

-    Vorname

-    Wohnort

-    Ausländerbeirat, dem der/die Bewerber/in angehört

-    Datum

-    Eigenhändige Unterschrift

 

Die Bewerbung kann weitere freiwillige Angaben wie z. B.

-    Familienstand

-    Alter

-    Beruf

-    Nationalität

-    Parteizugehörigkeit

-    Erfahrungen im Bereich der politischen Arbeit

-    Ziele für die Arbeit im agah-Vorstand

-    Ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen und /oder politischen Bereich

enthalten.

 

Die Übersendung eines Fotos ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

 

Die Anmeldung der Kandidatur sollte 1 Seite nicht überschreiten.

 

Wegen der zwingend vorgeschriebenen Unterschrift kann die Bewerbung nur per Post oder als

Fax verschickt werden. Lediglich Fotos können per Email übermittelt werden.

 

Für die Bewerbung kann der Bewerbungsbogen der agah verwendet werden, den Sie weiter

unten als pdf oder als word-Datei herunterladen können. Das Formblatt enthält einen Pflichtteil,

der zwingend auszufüllen ist, sowie Raum für weitere freiwillige Angaben. Aber auch andere

Formen der schriftlichen Bewerbung sind zulässig.


 

  Bewerbungsbogen                      Bewerbungsbogen

 

(Vorlagen aus 2008)

08:     M

Wie geht es dann weiter?

 

Spätestens am 2 Wochen vor der Wahl  erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung

sowie eine  Aufstellung der vorliegenden Kandidaturen sowie die Einladung zur Plenarsitzung  durch die Geschäftsstelle.

 

Sollten Sie bis dahin keine Nachricht erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Sollten Sie nicht in

der Kandidatenaufstellung gelistet sein, können Sie bis einschließlich 6 Tage vor der Wahl

Einspruch gegen die Nichtvollständigkeit der Kandidatenaufstellung bei der Geschäftsstelle

einreichen (Eingang bei der Geschäftsstelle).

Einsprüche können mündlich oder schriftlich, telefonisch, persönlich, per Post, Email oder Fax

vorgebracht werden. Das Plenum entscheidet dann am Tag der Wahl über den Einspruch.

Wird ihm stattgegeben, ist die Kandidatur dennoch zugelassen.

 

 

Bewerbungen sind jederzeit möglich: Falls ein Kandidat nicht das Formblatt der agah nutzt, ist unbedingt anzugeben, ob die Person für das Amt des Vorsitzenden oder das eines stellvertretenden Vorsitzenden kandidiert. Es ist auch zulässig, für das Amt des/der Vorsitzenden zu kandidieren und anzugeben, dass man gleichzeitig die Kandidatur als stellvertretende/r Vorsitzende/r anmeldet für den Fall, dass man/frau nicht zum/zur Vorsitzenden gewählt wird. 

 

mehr über Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes ....

 

 

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                                                       Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat