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Wie kandidiere ich für den Vorstand? |
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Der Vorstand der agah besteht aus 7 Personen, einem/einer Vorsitzenden und sechs Stellvertreter/innen, die vom Plenum der agah für jeweils 2 Jahre und sechs Monate gewählt werden. Die nächste Wahl findet im Frühjahr 2011 statt.
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Kandidieren kann nur, wer auch Mitglied in einem kommunalen Ausländerbeirat ist, der der agah angehört.
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Die Kandidatur setzt zwingend eine schriftliche
Bewerbung voraus, die spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein muss.
Kandidaturen nach diesem Stichtag können
nicht mehr für die Wahl zugelassen werden!
Die Bewerbung muss folgende Angaben des Bewerbers/der Bewerberin enthalten: - Nachname - Vorname - Wohnort - Ausländerbeirat, dem der/die Bewerber/in angehört - Datum - Eigenhändige Unterschrift
Die Bewerbung kann weitere freiwillige Angaben wie z. B. - Familienstand - Alter - Beruf - Nationalität - Parteizugehörigkeit - Erfahrungen im Bereich der politischen Arbeit - Ziele für die Arbeit im agah-Vorstand - Ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen und /oder politischen Bereich enthalten.
Die Übersendung eines Fotos ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Anmeldung der Kandidatur sollte 1 Seite nicht überschreiten.
Wegen der zwingend vorgeschriebenen Unterschrift kann die Bewerbung nur per Post oder als Fax verschickt werden. Lediglich Fotos können per Email übermittelt werden.
Für die Bewerbung kann der Bewerbungsbogen der agah verwendet werden, den Sie weiter unten als pdf oder als word-Datei herunterladen können. Das Formblatt enthält einen Pflichtteil, der zwingend auszufüllen ist, sowie Raum für weitere freiwillige Angaben. Aber auch andere Formen der schriftlichen Bewerbung sind zulässig.
(Vorlagen aus 2008) 08: M |
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Wie geht es dann weiter?
Spätestens am 2 Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung sowie eine Aufstellung der vorliegenden Kandidaturen sowie die Einladung zur Plenarsitzung durch die Geschäftsstelle.
Sollten Sie bis dahin keine Nachricht erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Sollten Sie nicht in der Kandidatenaufstellung gelistet sein, können Sie bis einschließlich 6 Tage vor der Wahl Einspruch gegen die Nichtvollständigkeit der Kandidatenaufstellung bei der Geschäftsstelle einreichen (Eingang bei der Geschäftsstelle). Einsprüche können mündlich oder schriftlich, telefonisch, persönlich, per Post, Email oder Fax vorgebracht werden. Das Plenum entscheidet dann am Tag der Wahl über den Einspruch. Wird ihm stattgegeben, ist die Kandidatur dennoch zugelassen.
Bewerbungen sind jederzeit möglich: Falls ein Kandidat nicht das Formblatt der agah nutzt, ist unbedingt anzugeben, ob die Person für das Amt des Vorsitzenden oder das eines stellvertretenden Vorsitzenden kandidiert. Es ist auch zulässig, für das Amt des/der Vorsitzenden zu kandidieren und anzugeben, dass man gleichzeitig die Kandidatur als stellvertretende/r Vorsitzende/r anmeldet für den Fall, dass man/frau nicht zum/zur Vorsitzenden gewählt wird.
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Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat |