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Ausländerbeiratswahlen

Die Ausländerbeiräte in Hessen werden von der ausländischen Bevölkerung direkt gewählt.

 

Alle Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner gemeldet sind, sind verpflichtet, eine Wahl durchzuführen. Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln; fakultativ ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene.

 

Alle fünf Jahre sind die ausländischen Einwohner/innen somit in mehr als 100 hessischen Kommunen und Landkreisen aufgerufen, zur Wahl zu gehen und ihren Ausländerbeirat zu wählen. Die nächste Wahl findet an einem Sonntag im November 2010 statt.  Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen drei und 37.

 

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

 

Wollen Sie schon jetzt mehr wissen?

 

Hier erhalten Sie

 

  Informationen für Wählerinnen und Wähler

   Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten

   Rechtliche Grundlagen der Ausländerbeiratswahlen

   Die Ergebnisse der Ausländerbeiratswahlen vom November 2005

       und eine Wahlanalyse

 

 

oder klicken Sie einfach auf die Sonderseiten zur Wahl:

 

   www.auslaenderbeiratswahl.de

 

 

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen für die Wahl 2005 galten. Dennoch sind sie mit Ausnahme der Kandidat/innen nach heutigem Stand auch für 2010 gültig

 

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                                                       Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat